Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.161

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Leiter des betreffenden Amtes nahegelegt worden, vorbehaltlos über das
Budget hinausgehende Finanzierungserfordernisse, welche einer ordentlichen Aufgabenerfüllung dienlich sind, zeitnah dem jeweils zuständigen politischen Gremium bekannt zu geben und in weiterer Folge die
für einen Nachtragskredit notwendigen, den städtischen Bestimmungen
angemessenen Beschlüsse herbeizuführen. Dazu hat der Leiter des LuF
in seiner Stellungnahme mitgeteilt, dass er künftig den Empfehlungen
der Prüfinstanz entsprechend Folge leisten werde.
Abwicklung
Budgetüberschreitung

Betreffend den Ausgleich der über das Mandantenkonto der Stadt Innsbruck bezahlten Leistungen, soll im Rahmen der Mittelanmeldung für das
Budget der Stadt Innsbruck 2019 vom LuF ein Betrag in Höhe der
Budgetüberschreitung (rd. € 450,0 Tsd.) angemeldet werden. Auf diese
Vorgangsweise haben sich der Leiter des LuF, der AbteilungsleiterStellvertreter der MA IV sowie Mitarbeiter der IISG geeinigt. Diese Mittel
könnten nach Eingang am Mandantenkonto der Stadt Innsbruck entweder zurückbezahlt oder bspw. für Maßnahmen bei den Almen verwendet
werden.
Dessen ungeachtet ist v.a. aus Gründen der Transparenz und Periodenreinheit empfohlen worden, über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht
(nachträglich) im Rahmen eines Budgetgemeinderates, sondern – wie
bereits erwähnt – zeitnah, sprich im Jahr des Finanzerfordernisses, vom
hierfür jeweils zuständigen politischen Gremium genehmigen zu lassen.
In ihrer Stellungnahme teilte die IISG mit, dass der Empfehlung künftig
entsprochen werde.
10.2 Budget Errichtungskosten
...........................................................................................................................................................................................
Gemäß den Bestimmungen des Geschäftsbesorgungsvertrages 2013 ist
die IISG u.a. verpflichtet, einen Bewirtschaftungs-, Instandhaltungs- und
Investitionsplan zu erstellen. Die damit einhergehende Finanzierung verschiedener Bauvorhaben erfolgt in Absprache mit der Stadt Innsbruck
auf Basis der von der Gesellschaft durchgeführten Kostenschätzungen.
Diese stellen vorerst Empfehlungen der IISG dar, die Entscheidungen
darüber trifft ausschließlich die Stadt Innsbruck.

,

Bewirtschaftungs-,
Instandhaltungs- und
Investitionsplan IISG

Werden Baukosten durch im AOH der Stadt Innsbruck präliminierte
Transferzahlungen bedeckt, so werden diese unter Berücksichtigung der
bereits verausgabten und (noch) vorhandenen städtischen Budgetmittel
von der IISG gesondert angefordert. Übertreffen die Ausgaben den finanziellen Rahmen des für ein Bauvorhaben vorgesehenen städtischen
Budgetansatzes unterjährig, so hat die IISG eine Willenserklärung über
die weitere Vorgehensweise einzuholen. Im Falle einer positiven Beschlussfassung durch die Stadt Innsbruck wird das jeweilige Bauvorhaben (weiter) verwirklicht.
Budgetabwicklung
Überschreitung
Errichtungskosten

Wie die Kontrollabteilung im Zuge ihrer Prüfung feststellte, hat auch der
Bau der Umbrüggler Alm eine Kostensteigerung erfahren. Die Entwicklung der Kosten war sowohl dem für den Bereich Neubau zuständigen
(ehemaligen) Mitarbeiter der IISG als auch dem Leiter des LuF Anfang
November 2015 bekannt.
Mit Schreiben der IISG vom 23.11.2015 ist der (seinerzeitige) Leiter der
MA IV über den „aktuellen Kostenstand Umbrüggler Alm“ informiert worden. Zum damaligen Zeitpunkt war eine Überschreitung der Errichtungs-

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Zl. KA-04653/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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