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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.109

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6.2 Jahresrechnung
Jahresrechnung

Die Ergebnisse der Jahresrechnung 2015 bis 2017 zeigten nachstehendes Bild und sind die Beträge in Euro angegeben:
JAHRESRECHNUNG – OH
AUSGABEN - lfd. SOLL
Fonds

2017

2016

2015

010030

430.477,69

840.266,90

727.999,76

015000

1.440.889,65

1.061.231,18

1.038.927,77

015010

0,00

580,86

5.425,18

1.871.367,34

1.902.078,94

1.772.352,71

SUMME Ausgaben

EINNAHMEN - lfd. SOLL
Fonds

2017

2016

2015

010030

35.259,36

218.014,96

215.724,83

015000

187.960,88

35.899,51

20.584,71

015010

0,00

0,00

0,00

223.220,24

253.914,47

236.309,54

1.648.147,10

1.648.164,47

1.536.043,17

SUMME Einnahmen
Zuschussbedarf

In der Jahresrechnung 2017 waren für die in Rede stehenden Teilabschnitte Gesamtkosten in Höhe von rd. € 1,9 Tsd. ausgewiesen. Davon
beliefen sich insgesamt rd. € 1,3 Tsd. auf Lohn- und Gehaltszahlungen
der zum Prüfungszeitpunkt aktiven Bediensteten der Stadt Innsbruck.
Die Aktivbezüge beanspruchten somit rd. 67,5 % der Gesamtausgaben.
Im Hinblick auf die Anordnungsberechtigung lag vom Gesamtausgabenvolumen 2017 des Teilabschnittes 015000 – Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit eine Summe von rd. € 450,6 Tsd., das sind 24,1 %
der finanziellen Mittel, im Verantwortungsbereich des (ehemaligen) Amtes für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit bzw. ab 01.03.2017 im
Verantwortungsbereich des Amtes für Medien, Kommunikation und
Bürgerservice. Dieser Betrag resultierte aus den Ausgaben für Handelswaren in Höhe von rd. € 242,2 Tsd. und den Entgelten für sonstige
Leistungen von rd. € 160,2 Tsd., des Weiteren aus den Kosten für die
übrigen Sachaufwendungen von rd. € 48,2 Tsd.
Die Anordnungsberechtigung für die auf dem Teilabschnitt 010030 –
Kommunikation und Medien erfassten Ausgaben in Höhe von rd.
€ 430,5 Tsd. oblag insbesondere bis Mitte April 2017 dem Magistratsdirektor oder seinem Vertreter (rd. € 119,4 Tsd.) sowie dem Leiter des
Amtes für Personalwesen (rd. € 304,6 Tsd.).
Bei den in den Jahren 2015 und 2016 auf dem Teilabschnitt 015010 –
Pressestelle ausgewiesenen Kosten handelte es sich insbesondere um
Ausgaben im Zusammenhang mit IT-Leistungen sowie Versicherungen
und Amtsausstattung in Höhe von rd. € 4,8 Tsd. bzw. insgesamt
rd. € 0,6 Tsd.
Die Gesamteinnahmen sind von der Kontrollabteilung für das Jahr 2017
mit rd. € 223,2 Tsd. ermittelt worden und setzten sich vorwiegend aus
den Kostenbeiträgen für sonstige Verwaltungsleistungen (Inseratenerlöse) zusammen.
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Zl. KA-10588/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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