Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.265
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Um für den oben mehrmals beschriebenen Straßenzug Reichenauer
Straße/Dreiheiligen- und Pembaurstraße aufgrund seiner Nutzung und Funktion mehr Verkehrssicherheit sowie bessere Wohnqualität und Lärmreduzierung zu erhalten, ist die hierfür notwendige Argumentationsgrundlage von
größter Bedeutung.
Frage 80:
In Mühlau wurde über eine Strecke von rund. 2,6 km, beginnend mit der AntonRauch-Straße, eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h umgesetzt und es wird auch mehrfach die Einhaltung kontrolliert - auf welcher Basis
begründet sich diese Entscheidung?
Antwort:
Der Verordnung liegt das in Beantwortung zu Frage 3 beschriebene Ermittlungsverfahren sowie der Beschluss des Gemeinderates zugrunde.
Frage 81:
Auf welcher Basis begründet sich die Entscheidung der dauerhaften Aufstellung
eines Radarstandgerätes in der Anton-Rauch-Straße Höhe Hausnummer 11?
Antwort:
Die Aufstellung dauerhafter Radarüberwachungsanlagen erfolgt durch Kommissionierung in der Federführung der Polizeidirektion. Maßgebliche Beurteilungsgrößen sind Erkenntnisse aus mobilen Geschwindigkeitsüberwachungen.
Frage 82:
Auf welcher Basis begründet sich die Entscheidung der dauerhaften Aufstellung
eines Radarstandgerätes in der Arzler Straße Höhe Kalkofenweg?
Antwort:
Die Aufstellung dauerhafter Radarüberwachungsanlagen erfolgt durch Kommissionierung in der Federführung der Polizeidirektion. Maßgebliche Beurteilungsgrößen sind Erkenntnisse aus mobilen Geschwindigkeitsüberwachungen.
Frage 83:
Auf welcher Basis begründet sich die Entscheidung der dauerhaften Aufstellung
einer Rotlichtüberwachung in der Arzler Straße ca. Höhe Haus Nr. 130?
Antwort:
Zuständigkeit Polizei – Stadtpolizeikommando
Frage 84:
Auf welcher Basis begründet sich die Entscheidung der dauerhaften Aufstellung
einer Geschwindigkeitsanzeige in der Arzler Straße Höhe Schusterbergweg?
Antwort:
Wie Antwort auf Frage 82.
Frage 85:
Auf welcher Basis begründet sich die Entscheidung der dauerhaften Aufstellung
einer Geschwindigkeitsanzeige in der Arzler Straße Höhe Lehmweg?
Antwort:
Wie Antwort auf Frage 82.
Frage 86:
Die Innstraße weist überwiegend eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h
auf, die auch mehrfach dauerhaft kontrolliert wird - auf welcher Grundlage basiert
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