Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.299
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(zu Punkt 40.13)
Stadtrat Rudi Federspiel
Stadtratin Andrea Dengg
Klubobmann Markus Lassenberger
Klubobmann-Stv. Maximilian Kurz
GR Andreas Kunst
GR Bernhard Schmidt
GR Deborah Gregoire
GR Astrid Denz
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
Innsbruck, am 15.11 .2018
Anfrage
betreffend die Aufhängung rechtlich bedenklicher Plakate am Rathaus
Mutmaßlich auf Geheiß des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck wurde in der
Kalenderwoche 25 des laufenden Jahres am Balkon im 2. OG des Rathauses, Ansicht
Maria-Theresien-Straße 18, das in der Folge abgebildete Plakat aufgehängt.
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Folgender Wortlaut fand sich auf diesem Plakat: "Sicher sein", "Engagiert gegen
Abschiebungen nach Afghanistan".
Laut Art. 10 Ab.1 Z. 3 sind jedoch u.a. Ausweisung und Abschiebung in Gesetzgebung und
Vollziehung eine Angelegenheit des Bundes. Der Bürgermeister von Innsbruck hat daher
(ebenso wie der Stadtsenat oder der Gemeinderat) keine Rechtsgrundlage, auf der er sich
"gegen Abschiebungen engagieren" kann bzw. darf.
Jegliche Einmischung in solche Angelegenheiten wäre vielmehr rechtswidrig und, je nach
konkreter Tathandlung, sogar z.B. nach § 120 Abs. 3 Z. 2 Fremdenpolizeigesetz
verwaltungsrechtlich bzw. nach § 269 oder § 300 StGB gerichtlich strafbar.
Kein Zweifel kann jedoch daran bestehen, dass das ggst. Plakat die auf geltendem
Bundesrecht erfolgende, rechtmäßige Vollzugspraxis des Abschiebewesens dahingehend
unterminierte, dass - je nach Lesart - Dritte aufgefordert werden sollten, (rechtswidrige)
Handlungen gegen genannte Vollzugspraxis zu setzen und! oder dargestellt werden sollte,
dass diese Handlungen seitens der politischen Führung der Stadt gesetzt bzw. initiiert
werden würden .