Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.329

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(zu Punkt 41.12)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

SPÖ
INNSBRUCK

sPÖ Gemeinderatsklub
Rathaus
Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
Tel. +43 (512) 5360-1331
Fax +43 (512) 5360-1731
anna-Iena.hager@magibk.at

Innsbruck, am 15.11.2018

ANTRAG
Informationsplattform für mögliche Zu- und Abschläge
bei Richtwertmieten
Der Gemeinderat möge beschließen
Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den zuständigen Ämtern eine transparen­
te Aufstellung möglicher zulässiger Zu- und Abschläge bei Wohnungen, die dem Richtwert­
mietzins unterliegen, zu erstellen. Insbesondere sollen Informationen hinsichtlich des festge­
legten Richtwertmietzinses und Anhaltspunkte für Lagezuschläge zur Verfügung gestellt
werden, um überhöhte Mieten zu verhindern. Diese sollen auf der Website der Stadt Inns­
bruck veröffentlicht werden.

Begründung
Die meisten Altbauten in Innsbruck unterliegen dem sogenannten Richtwertmietzins. Dieser
setzt bundesgesetzlich Beschränkungen für den Mietpreis, der vereinbart werden darf. Der
Richtwertmietzins wurde vom Bundesministerium für Justiz für Mietverträge, die nach dem 1.
April 2017 in Tirol abgeschlossen wurden, mit 6,81 € pro Quadratmeter festgelegt. Um diese
gesetzlichen Regelungen und die zulässigen Zu- und Abschläge für Lage oder Wohnungs­
gestaltung möglichst transparent zu gestalten, soll hierfür ein Serviceportal auf der Homepa­
ge der Stadt Innsbruck eingerichtet werden.
In diesem einzigen gesetzlich beschränkten Bereich des Innsbrucker Mietmarktes ist es es­
sentiell, Information für MieteUnnen und Vermieterjnnen zu bieten, um unzulässig hohe
Mietpreise zu verhindern und auch preisdämpfend zu wirken. Es soll eine transparente Auf­
listung möglicher Zu- und Abschläge geben. Im Hinblick auf Lagezuschläge soll es Anhalts­
punkte der städtischen Ämter geben - insbesondere der Expertjnnen der Schlichtungsstelle
I. Anzudenken ist eine informative Lagezuschlagskarte nach Wiener Vorbild.

e.h.