Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
- S.126
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eine Überarbeitung des Angebotes für das Jahr 2014 (tatsächlicher
Ausführungszeitraum) bei. Aus einer Gegenüberstellung der Einheitsund Positionspreise der Angebote 2012 und 2014 mit jenen der Abrechnung zeigte sich, dass im Zuge der Schlussrechnung überwiegend die
„alten“ Preise des Angebotes aus dem Jahr 2012 zum Ansatz kamen.
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass sich die Einheitspreise von Regieleistungen gemäß Abrechnung gegenüber jenen des Angebotes
2014 geringfügig verändert hatten bzw. manche Regieleistungen im damaligen Angebot gar nicht ausgewiesen waren, es hierzu jedoch keine
entsprechende Dokumentation gab. Sie sprach daher eine Empfehlung
aus, Preisänderungen gegenüber dem Angebot bzw. der Jahresofferte
entsprechend zu dokumentieren bzw. im Zuge der Schlussrechnungsprüfung zu korrigieren, sollte die Änderung nicht zurecht erfolgt sein.
Auch sollte die Abrechnung zusätzlicher Leistungen grundsätzlich auf
Basis eines geprüften Angebotes bzw. geprüfter Angebotspreise erfolgen. Die IIG bzw. IISG wird der Empfehlung der Kontrollabteilung Folge
leisten.
Die Kontrollabteilung stellte für jene Regieberichte, welche der Schlussrechnung als Belege beigelegt waren, fest, dass diese vom zuständigen
Bauleiter der IISG nicht unterzeichnet waren. Gemäß den vertraglich
vereinbarten allgemeinen Vertragsbedingungen dürfen Regieleistungen nur auf Anordnung der Auftraggeberin ausgeführt werden. Der
Leistungsumfang von nicht unterfertigten Ausweisen wird demnach
nicht vergütet.
Der zuständige Bauleiter der IISG teilte der Kontrollabteilung mit, dass
sämtliche Regieleistungen in seinem Beisein vor Ort beauftragt wurden.
Da es sich bei den erbrachten Regiearbeiten in den überwiegenden Fällen jedoch um Leistungen von Subunternehmern handelte, erfolgte die
Beauftragung durch die Auftragnehmerin des Gewerkes Baumeisterarbeiten.
Die Kontrollabteilung empfahl, den eigenen vertraglichen Vertragsbedingungen insofern zu entsprechen, dass Regieberichte mit anerkannten Bauleistungen auch seitens der Bauherrenschaft unterzeichnet werden. Die IIG bzw. IISG wird der Empfehlung der Kontrollabteilung Folge
leisten.
Gerüstbau
Den Prüfungsunterlagen waren zwei Angebote beigelegt. Die Beauftragung erfolgte an das kostengünstigere Angebot. Es konnte ein Nachtragsangebot verzeichnet werden. Ein von der Kontrollabteilung geführter Abgleich von Angebot und Zusatzangebot mit der Leistungsabrechnung zeigte eine grundlegende Übereinstimmung.
Stahl- und
Metallbauarbeiten
Die Beauftragung umfasste die Herstellung, Lieferung und Montage eines Stahl-Glas-Abschluss-Elementes zw. DG-Ausbau und westlicher
Terrasse sowie von fünf EI90-Drehflügel-Elementen (Fenster). Unterlagen zu den vorgenommenen Angebotsanfragen lagen den geprüften
Unterlagen ebenso bei wie die Angebote der AN inkl. Schlussbrief.
Aus der Prüfung der Angebote und Abrechnungen ergaben sich mit
Ausnahme eines fehlenden Haftungsrücklasses keine relevanten Beanstandungen.
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Zl. KA-10588/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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