Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
- S.131
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Förderbeträge Frauen-Nachttaxi in den Jahren 2013 bis 2017 Zahlungen Stadt Innsbruck an IVB
(Beträge in €)
Monat
Jänner
Februar
M ärz
April
M ai
Juni
Juli
Au gust
September
OKtober
No vember
Dezember
201 3
201 4
201 5
201 6
201 7
5.053,92
4.588,14
5. 100, 12
4.932,52
5. 250,61
4.994,95
4.852,38
4.461,03
4.713,89
5.644,53
6.013,62
6. 11 6,81
6.423,04
5.978,72
6.888,96
6.653,85
6.867, 14
6.716,84
5.857,21
6.353,19
6.305,14
7.547,42
7.015,21
8.228,24
7.966,86
7.043,98
8.349,64
8.147,07
8.508,47
7.996,59
8.348,84
8.292,02
7.743,08
9.494,39
8.662,65
10.197, 16
10.196,63
8.503,74
9.984,68
10.712,56
9.590,27
9.831,64
9.554,95
8.156,66
8.420,66
10.962,01
10.585,51
11 .870,28
11 .876,70
10.597,11
11 .293, 10
11 .406,61
11 .234,74
10.819,75
10.411 ,32
9.599,77
10.492,33
12.655,76
11 .668, 17
13.262,47
Gesamt
61.722,52
80.834,96
100.750,75
118.369,59
135.317,83
Maximalbetrag
(gem. Vertrag mit IVB)
52.000,00
70.000,00
70.000,00
70.000,00
70.000,00
Überschreitung
(d. Maximalbetrages)
(absolut)
9.722,52
10.834,96
30.750,75
48.369,59
65.317,83
Überschreitung
(d. Maximalbetrages)
(relativ)
18,70%
15,48%
43,93%
69,10%
93,31%
Wie aus dieser Zusammenstellung ersichtlich wird, kam es im Betrachtungszeitraum 2013 bis 2017 in jedem Jahr zu einer Überschreitung der vertraglich fixierten Förderungshöchstgrenze (im Jahr 2013:
€ 52.000,00 bzw. ab dem Jahr 2014: € 70.000,00).
Maßgeblich für den Anstieg der Gesamtkosten des Frauen-Nachttaxis
waren aus Sicht der Kontrollabteilung sowohl die steigenden Nutzungszahlen als auch die Erhöhungen des Taxitarifes im Jahr 2013
auf € 6,20 bzw. im Jahr 2018 auf € 6,60 bei gleichbleibendem Selbstbehalt von € 4,90 für die Nutzerinnen (seit dem Jahr 2008).
Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Kostensituation der vergangenen Jahre empfahl die Kontrollabteilung die Einholung eines neuen
bzw. das Nachziehen des bestehenden Stadtsenatsbeschlusses, welcher auf die sich geänderte Kostenstruktur abzielt bzw. diese berücksichtigt. Dabei sollte nach Meinung der Kontrollabteilung auch das
Verhältnis von Selbstbehalt zu den Gesamtkosten evaluiert und eine
Erhöhung des Selbstbehaltes ins Auge gefasst werden. Zudem wäre
die bislang im Vertrag mit der IVB festgeschriebene maximale Obergrenze des jährlichen Förderbetrages allenfalls entsprechend anzupassen.
Spezielle
Vertragsformulierung –
Empfehlung
Die Kontrollabteilung machte weiters auf eine spezielle Formulierung
im Vertrag zwischen IVB und Stadt Innsbruck in Verbindung mit dem
vertraglich festgeschriebenen maximalen Förderungsbetrag aufmerksam und regte dahingehend Adaptierungen an.
Stellungnahme
der zuständigen
Fachdienststelle
Das Amt für Kinder, Jugend und Generationen sagte im Anhörungsverfahren zu, den Empfehlungen der Kontrollabteilung hinsichtlich der
Erhöhung des Selbstbehaltes sowie des maximalen Kostenbeitrages
zeitnah nachzukommen.
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Zl. KA-15189/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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