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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf

- S.84

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Gebühren 2019 - VORSCHLAG

Erneuerungsgebühr für Grabbenützungsrechte, die vor dem Inkrafttreten der Gemeindesanitätsdienstgesetznovelle (LGBL. Nr.
1.7.0 13/1968) auf Friedhofdauer eingeräumt wurden
bei Grüften juristischer Personen nach
1.7.1 jeweils 50 Jahren

506,60

519,30

2,50%

bei Grüften natürlicher Personen nach
1.7.2 jeweils 50 Jahren

253,20

259,50

2,50%

1.7.3

bei sonstigen Benützungsrechten nach
jeweils 10 Jahren anteilig von der betreffenden Grabbenützungsgebühr

10,00% 10,00% 2,50%

1.8.0 Benützungsrechtsbezogene Zusatzgebühr
Änderungsgebühr für die Übertragung des
1.8.1 Grabbenützungsrechtes unter Lebenden
FRIEDHOFSBENÜTZUNGSGEBÜHREN
2.0.0 (10 Jahre)
2.1.0 Einfachgräber, Urnengräber
2.2.0 Mehrfachgräber und Grüfte
2.3.0 Kindergräber und Anatomiegräber

2.4.0

Armengräber, Urnensammelgräber, Notgruft und Sammelgräber für Priester, Pfarreien und Klöster

102,70

105,30

2,50%

159,80

163,80

2,50%

239,30

245,30

2,50%

79,82

81,80

2,50%

Keine

3.0.0 ADMINISTRATIONSGEBÜHREN (Verwaltungskosten)
3.1.0 Beisetzungsanmeldung
3.1.1 für Erdgräber, Urnennischen und Grüfte
für Armengräber und Sammelgräber für
3.1.2 Priester, Pfarreien und Klöster
3.1.3 für Anatomiegräber

3.1.4

3.1.5

für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht
vollendet haben (gilt nicht für Kindersammelbeisetzungen)
für Beisetzungen auf nichtstädtischen
Friedhöfen bei Inanspruchnahme der
städt. Friedhofsverwaltung

102,70

105,30

2,50%

10,20

10,50

2,50%

20,50

21,00

2,50%

51,40

52,70

2,50%

51,40

52,70

2,50%

3.1.6 für Urnensammelgräber

51,40

52,70

2,50%

3.2.0 Enterdigungsanmeldung
3.2.1 Exhumierung

102,70

105,30

2,50%

3.2.2 Gebeineenterdigung und Urnenentnahme

68,20

69,90

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