Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf

- S.85

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Gebühren 2019 - VORSCHLAG

3.3.0 Beisetzungszuschläge
> für Verabschiedungen und Urnenbeisetzungen
3.3.1 an Samstagen
102,7
an Sonntagen und gesetzlichen Feierta3.3.2 gen
205,5

105,30

2,50%

210,60

2,50%

> für Körperbestattungen aus sanitätspolizeilichen Gründen
3.3.3 an Samstagen
205,50 210,60
an Sonntagen und gesetzlichen Feierta3.3.4 gen
411,00 421,30

2,50%

> für sonderbewilligte Körperbestattungen
3.3.5 an Samstagen
an Sonntagen und gesetzlichen Feierta3.3.6 gen

2,50%

308,10

315,80

2,50%

616,10

631,50

2,50%

51,30

52,60

2,50%

3.4.2 Aufstellung einer Urne
3.4.3 Umlegung

25,70

26,30

2,50%

51,30

52,60

2,50%

3.4.4 temporäre Einstellung einer Leiche
3.4.5 gruftartiger Ausbau eines Erdgrabes

25,70

26,30

2,50%

102,70

105,30

2,50%

4.0.0 GEBÜHREN für AUFBAHRUNGSHALLE
4.1.0 Hallenbenützung

50,20

51,50

2,50%

69,80

71,50

2,50%

153,60

157,40

2,50%

273,60

280,40

2,50%

27,30

28,00

2,50%

137,00

140,40

2,50%

7,00

7,20

2,50%

3.4.0 Bewilligungsgebühren
3.4.1 Nachbelegung

4.2.0 Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)
4.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung
4.4.1 Gebühren gesamt (4.1.0, 4.2.0, 4.3.0)
4.4.2 Sozialtarif
für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht
4.4.3 vollendet haben
Beistellung von Topfblumen (16/12/8/4) je
4.5.0 Stück
5.0.0 GEBÜHREN für EINSEGNUNGSHALLE
5.1.0 Hallenbenützung

10,00

10,30

2,50%

5.2.0 Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)
5.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung

15,10

15,50

2,50%

20,50

21,00

2,50%

5.4.1 Gebühren gesamt (5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)

45,60

46,70

2,50%

Sozialtarif, Anatomie u. Sammelgräber für
5.4.2 Priester, Pfarreien u. Klöster

4,70

4,80

2,50%

für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht
5.4.3 vollendet haben

22,80

23,40

2,50%

SEITE 5 VON 10