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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf

- S.95

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AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DEN VORANSCHLAG 2019

Auf Grund der Bestimmungen des IV. Abschnittes des Stadtrechtes der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck,
der die Haushalts- und Finanzwirtschaft regelt, treffe ich folgende Verfügungen :

1. Allgemeines
Das Budget 2019 (Voranschlag, Haushaltsplan) bildet die alleinige Grundlage für die Haushaltsführung der
Stadt. In ihm sind alle im Rechnungsjahr 2019 zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben aufgenommen. Alle
Ansätze des Voranschlages sind für die Gebarung bindend.
Auf die Erzielung der Einnahmen im veranschlagten Ausmaß ist besonders Bedacht zu nehmen.
Die vorgesehenen Ausgabenansätze stellen grundsätzlich unüberschreitbare Höchstbeträge dar. Sie dürfen
nur für die bei den einzelnen Voranschlagsposten bezeichneten Zwecke verwendet werden. Bei ihrer
Bewirtschaftung ist streng auf die Gebote der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu achten.
Bei den zu Deckungsklassen oder Sammelnachweisen zusammengefassten Ausgabenansätzen dürfen zwar
einzelne Ansätze überschritten werden, nicht jedoch die Gesamtsumme der Deckungsklasse oder des
Sammelnachweises.
Die Verstärkungsmittel dienen lediglich zur Deckung überplanmäßiger Ausgaben, für die eine andere
Deckungsmöglichkeit nicht besteht. Über sie verfügt ausschließlich die Magistratsabteilung IV.

2. Anordnungsberechtigung
Für jede Voranschlagspost ist festgelegt, wer über eine Anordnungsberechtigung (AOB) verfügt.

Ordentlicher und außerordentlicher Haushalt:
Die Kurzform bedeutet:
100

Bürgermeister Georg Willi

230

1. Vizebürgermeisterin Mag. a Christine Oppitz-Plörer

229

2. Vizebürgermeister Franz X. Gruber

228

Amtsf. Stadträtin Mag. 8 Uschi Schwarz!

227

Amtsf. Stadträtin Mag. 8 Elisabeth Mayr

225
226

Stadträtin Andrea Dengg

102

Kontrollamtsdirektor oder seine Vertretung

103

Magistratsdirektor oder sein Vertreter

106

Leiter der Magistratsabteilung 1

Stadtrat Rudolf Federspiel

oder sein Vertreter

125

Leiterin der Magistratsabteilung II
oder ihre Vertreterin

147

Leiter der Magistratsabteilung III

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