Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
- S.135
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sich um Jahressubventionen zur (teilweisen) Bedeckung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Nachwuchsarbeit, dem Meisterschaftsbetrieb sowie den Trainern und Schiedsrichtern.
Die Durchsicht der Prüfungsunterlagen dazu hat gezeigt, dass bis zum
Prüfungszeitpunkt Ende September 2018 (noch) für die Wirtschaftsjahre 2017 und 2016 kein Subventionsnachweis erbracht worden ist.
Infolgedessen wurde dem Amt für Sport empfohlen, sämtlichen Bestimmungen der Subventionsordnung nachzukommen und künftig eine
Auszahlung einer Subvention erst nach erbrachtem Nachweis der
widmungskonform beanspruchten Vorjahressubvention abzuwickeln.
Darüber hinaus regte die Kontrollabteilung an, (zumindest) die fehlenden Subventionsnachweise der Jahre 2017 und 2016 in Höhe von
jeweils € 5,0 Tsd. einzufordern.
Laut Stellungnahme habe das Amt für Sport (umgehend) mit dem
Verein H Kontakt aufgenommen und seien die Subventionen der Jahre 2017 und 2016 zwischenzeitlich ordnungsgemäß abgerechnet worden.
Subvention Stadt
Innsbruck an den
Verein I –
Empfehlung
Des Weiteren konstatierte die Kontrollabteilung im Rahmen ihrer Einschau, dass der Verein I im Jahr 2017 von der Stadt Innsbruck mehrfach subventioniert worden ist.
Mit Schreiben vom 06.03.2017 (Jahressubvention – Spielbetrieb), vom
20.04.2017 (Sondersubvention – Projekt „FC XX KIDS“) und vom
04.05.2017 (Jahressubvention – Integration und Migration) wurde dem
Verein die Gewährung einer finanziellen Unterstützung in Höhe von
jeweils € 1,5 Tsd. bekannt gegeben. Zumal in den Nachweisen der
gegenständlichen Subventionen gleichartige Rechnungen (wie
Schiedsrichterkosten und Ausgaben für Trainingsutensilien) angeführt
worden sind, wurde im Sinne der Innsbrucker Subventionsordnung
und einer verwaltungsökonomischen Abwicklung empfohlen, die Fördermittel über eine Dienststelle abzuwickeln.
Letztlich wurde dem gegenständlichen Verein mit Beschluss des
Stadtsenates vom 03.05.2017 (noch) eine Sondersubvention für das
Nachwuchsprojekt „FC XX KIDS“ in Höhe von € 1,5 Tsd. bewilligt.
Dieses Projekt wurde im März 2017 initiiert und habe den Kindern, die
in Innsbrucker Flüchtlingsunterkünften leben, zwei Trainingseinheiten
pro Woche angeboten.
Nunmehr, mit neuen politischen Zuständigkeiten, werde das Amt für
Sport mit dem Referat für Strategie und Integration abklären, ob es für
eine der beiden Dienststellen möglich wäre, den Gesamtbetrag aus
einem Budget abzuwickeln.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit Haftbrieffreigaben
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Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme
Im Zuge der Abrechnung von Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich
des Verkehrswegebaues im Aufgabengebiet des Amtes für Tiefbau –
die im Auftrag der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden,
erfolgt unter bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen
bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller
Sicherstellungen, welche in den überwiegenden Fällen durch Bankgarantien bzw. Haftbriefe abgelöst werden.
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Zl. KA-15189/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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