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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.136

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Vor Ablauf einer Bankgarantie bzw. vor Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine gemeinsame Beschau der besicherten Leistung(en) durch. Liegt ein Sachmangel vor, der zum Übergabe- bzw.
Lieferzeitpunkt bereits vorhanden war und für welchen der Auftragnehmer somit verschuldensunabhängig haftet, erfolgt durch diesen in
der Regel eine Mangelbehebung. Sollte die Behebung des Mangels
durch den Auftragnehmer verweigert, unangemessen verzögert oder
nicht möglich sein (z.B. Insolvenz des Auftragnehmers), dient der Haftungsrücklass zur finanziellen Bedeckung der Ersatzvornahme.
Werden im Rahmen der Besichtigung keine gewährleistungsrelevanten Mängel festgestellt, kommt es zur Freigabe des Haftungsrücklasses durch die Stadt Innsbruck.
Begehungen und
Maßnahmen

Im dritten Quartal 2018 nahm die Kontrollabteilung an den Schlussfeststellungen der Bauvorhaben





Neugestaltung Parkanlage Grünzug Gutshofweg,
Erschließung u. Vorplatzgestaltung Feuerwache Wilten,
Neugestaltung Parkanlage Franz-Greiter-Promenade und
Vorplatzgestaltung Kirche Dreiheiligenstraße teil.

Zum Zeitpunkt der Haftbriefbegehungen konnten keine gewährleistungsrelevanten Mängel festgestellt werden. Die Freigabe der Haftbriefe hatte somit zu erfolgen.
Die Gesamtsumme der freigegebenen Haftungsrücklässe betrug
€ 54.762,98.
4 Vergabekontrollen
Prüfung auf
Übereinstimmung mit
den Wertgrenzen
gem. BVergG 2006

Im dritten Quartal 2018 haben Mitarbeiter der Kontrollabteilung stichprobenmäßig 5 Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von netto € 1.155.741,67 überprüft.
Die überprüften Vergabevorgänge fanden allesamt im Unterschwellenbereich entsprechend der zum Vergabezeitpunkt geltenden Fassung des BVergG 2006 statt.
Die gemäß nationaler Schwellenwerteverordnung 2012 bis
zum 31.12.2018 angehobenen Subschwellenwerte sowie die
EU-Schwellenwerte vom 01.01.2018 wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren in allen Fällen eingehalten.
Im Zuge der Prüfung zu Tage getretene Fragen und Sachverhalte
wurden im Gespräch mit den zuständigen Dienststellen besprochen
und aufgeklärt. Relevante Beanstandungen waren nicht zu treffen.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 14.02.2019
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 28.02.2019 zur Kenntnis gebracht.

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Zl. KA-15189/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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