Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 2019-07-18-GR-Protokoll_T1.pdf

- S.6

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2019-07-18-GR-Protokoll_T1.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 666 -

1.

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen

Bgm. Willi: Laut § 25 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der
Gemeinderat die Zulässigkeit von Ton- und
Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.

Genehmigung der Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2019 (4. Sitzung)

Bgm. Willi: Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2019
wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates
übermittelt.
Erhebt sich gegen die Fassung des Protokolls ein Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschrift über vorstehend angeführte Sitzung des Gemeinderates wird genehmigt.
3.

Genehmigung der Tagesordnung

Bgm. Willi: Die Tagesordnung ist Ihnen
zeitgerecht zugegangen.
Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführte Punkte von der Tagesordnung
abgesetzt werden:
Zu Punkt 2., Aktuelle Stunde:
-

"Wohnen im Alter - Eine kommunale
Herausforderung auch in Innsbruck!?"
(Themenauswahl durch TSB)

Die Aktuelle Stunde wird im Gemeinderat
Oktober 2019 abgehalten.
Zu Punkt 3., Anträge des Stadtsenates:
g)

Grundstück in KG Mühlau, Ausübung
Wiederkaufsrecht

p)

Sportplatzordnung - Sportanlagen der
Stadt Innsbruck, Neufassung

GR-Sitzung 18.07.2019

Ich beantrage, als Nachtrag nachstehend
angeführte Punkte auf die Tagesordnung zu
nehmen:
Zu Punkt 3., Anträge des Stadtsenates:
qu) Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino
(EVTZ) - Euregio Tirolo-Alto AdigeTrentino (GECT), Wappen der Stadt
Innsbruck für die Euregio-Landkarte für
Schulen
Subventionsanträge des Ausschusses für
Soziales und Wohnungsvergabe
-

Bereich "Soziales"

Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte bzw. den Nachtrag zur Tagesordnung einen Einwand?
GR Depaoli: Unter dem Tagesordnungspunkt "Behandlung von eingebrachten Anträgen" wird unter 12. der Antrag "Klimaschutz Maßnahmen" von GRin Dr.in Krammer-Stark behandelt.
Gemäß § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung
des Gemeinderates (GOGR) bedürfen Anträge, die einen finanziellen Aufwand bedürfen, welcher im Haushaltsplan nicht oder
nicht in dieser Höhe festgesetzt ist, eines
Bedeckungsvorschlages.
Nachdem bei diesem Antrag der Bedeckungsvorschlag nicht angeführt ist, ersuchen wir
um Absetzung des Antrags "Klimaschutz,
Maßnahmen" von GRin Dr.in Krammer-Stark,
eingebracht am 19.06.2019, von der Tagesordnung.
Bgm. Willi: Ich habe mir die Punkte des
Antrages angesehen. Das betrifft erstens
die Anerkennung der globalen Erderwärmung. Als zweiter Punkt wird die hohe Priorität für den Klimaschutz genannt. Alle Aktivitäten sind sorgsam zu prüfen und nötigenfalls zu adaptieren. Das verursacht keine
Kosten.
Der Innsbrucker Energieentwicklungsplan
(IEP) 2050 ist im Laufen. Dass wir für alle
kostengünstige und ökologische Mobilität
gewährleisten wollen, ist eine Zielvorstellung, die wir in Vollziehung des Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck
einfach laufend abarbeiten.