Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 2019-07-18-GR-Protokoll_T1.pdf
- S.16
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24.
24.1
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
IV 7448/2019
Förderung in der Schutzzone 1,
Altstadt - Innenstadt
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.07.2019:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck """""""""""""""""""""
für Fassadenerneuerung und die straßenseitige Fenstererneuerung im 1. BA des Gebäudes """"""""""""""""""""""""""""""" einen
nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in
Höhe von """""""""""". Die Auszahlung des
Förderungsbetrages erfolgt im Wege der
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
24.2
IV 9565/2019
Förderung in der Schutzzone 1,
Altstadt - Innenstadt
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.07.2019:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck dem Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) hinsichtlich Restaurierung und
Umbau der Fassaden und Säulenhalle des
Gebäudes am Burggraben 3 einen nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe
von € 109.540,--. Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt im Wege der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
25.
MagIbk/6090/BF-VW-EN/1
Tarifordnung der Feuerwehr der
Stadt Innsbruck
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.07.2019:
Die in der Vorlage befindliche Tarifordnung
der Feuerwehr der Stadt Innsbruck wird mit
Gültigkeit ab 01.08.2019 beschlossen.
GR-Sitzung 18.07.2019
26.
V-KJ 07781/2019
Neues Fördermodell für Private
Kinderbetreuungseinrichtungen
(Betriebsbeiträge) ab dem
Jahr 2020
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 03.07.2019:
Dem vorliegenden neuen Fördermodell für
die Privaten Kinderbetreuungseinrichtungen
wird zugestimmt.
Der Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugendförderung, wird mit der Umsetzung des neuen
Fördermodells laut weiterführender Erklärung ab dem Jahr 2020 sowie mit der Ausarbeitung einer diesbezüglichen Förderrichtlinie unter Einbindung der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, beauftragt.
Die Kosten dafür werden aus Vp.1/249000757510, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, vorbehaltlich der
budgetären Bedeckung durch den vom Gemeinderat zu beschließenden Jahresvoranschlag für die Landeshauptstadt Innsbruck
für das Jahr 2020 gedeckt.
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Ich freue
mich sehr über dieses neue Fördermodell.
Es ist ein guter Vorstoß in Richtung Ganztägigkeit und Ganzjährigkeit von privaten Kinderbetreuungseinrichtungen. Hierzu rege
ich Folgendes an: Das Modell enthält
Punkte, die kritisch sind - wie zum Beispiel
der Stichtag für die Evaluierung.
StRin Mag.a Mayr: Den Stichtag braucht es,
weil sich die Förderung an den geöffneten
Stunden der Kinderbetreuungseinrichtung
orientiert. Das hat nichts mit einer Zulassung zu tun.
Es geht um viel Geld für diese Kindereinrichtungen. Deshalb richte ich ein herzliches
Dankeschön an alle, die das ermöglicht haben. Ich weiß, dass es ein großes Paket
war, und es ist das beste Beispiel dafür,
dass wir trotz Mehrkosten am Patscherkofel
für Dinge, die wirklich wichtig sind, immer
noch Geld in die Hand nehmen. Es ist ein
ganz wichtiger Schritt und ich freue mich,
wenn es einstimmig beschlossen wird.