Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 2019-07-18-GR-Protokoll_T1.pdf
- S.29
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vollinhaltlich umsetzbar. Dies deshalb, da ab diesem Zeitpunkt Aufwände im Ergebnishaushalt verbucht werden und dieser keiner
Budgetprüfung unterzogen werde.
Nachzahlung Skonto
Von der Kontrollabteilung wurde eine Auszahlungsanordnung des
Amtes für Schule und Bildung der MA V ausgehoben, mit welcher
unter dem Buchungstext „Skonto-Nachzahlung“ ein Betrag von brutto
€ 813,95 an ein Handelsunternehmen zur Auszahlung gelangte.
Weiterführende Recherchen der Kontrollabteilung dazu ergaben, dass
vom Handelsunternehmen mit Rechnung vom 23.01.2019 die Lieferung von Kopierpapier für Innsbrucker Volks- und Mittelschulen im
Betrag von brutto € 27.131,76 an die Stadt Innsbruck fakturiert worden
ist. Bei Bezahlung innerhalb einer 14-tägigen Frist wurde eine
3 %ige Skontoabzugsmöglichkeit angeboten. Die Bezahlung der
Rechnung erfolgte seitens des fachzuständigen Amtes allerdings erst
am 21.02.2019; dies jedoch mit Abzug des angebotenen Skontobetrages. Aufgrund der in Zusammenschau mit den angebotenen Zahlungskonditionen für einen Skontoabzug verspätet erfolgten Begleichung der Rechnung war die Nachforderung des Unternehmens für
die Kontrollabteilung nachvollziehbar.
Bereits im Rahmen der von der Kontrollabteilung vorgenommenen
Überprüfung schilderte der Vorstand des Amtes für Schule und Bildung den Sachverhalt aus seiner Sicht. Wenngleich die vom Vorstand
des Amtes für Schule und Bildung ins Treffen geführte inhaltliche Begründung für die Kontrollabteilung verständlich war, wurde von ihr
dennoch empfohlen, der Ausnutzung von Skontoabzugsmöglichkeiten
durch geeignete organisatorische Maßnahmen künftig erhöhtes Augenmerk zuzuwenden.
Im Anhörungsverfahren wurde von der betroffenen Fachdienststelle
zusammenfassend zugesagt, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu
entsprechen.
3 Gewährleistungsbegehungen
Freigabe des
Haftbriefs bzw.
Mangelbehebung
oder
Ersatzvornahme
Im Zuge der Abrechnung von Bau- und Lieferleistungen, die im Auftrag
der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden, erfolgt unter
bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller Sicherstellungen, welche in den überwiegenden Fällen durch Bankgarantien
bzw. Haftbriefe abgelöst werden. Vor Ablauf einer Bankgarantie bzw.
vor Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine gemeinsame Beschau der besicherten Leistung(en) durch.
Keine
Haftbriefbegehungen
im I. Quartal 2019
Im ersten Quartal 2019 gab es gemäß Auskunft der Stabstelle Budgetabwicklung der MA III – Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung keine Bauleistungen, für welche eine vereinbarte Gewährleistung bzw. die Laufzeit eines im Zusammenhang stehenden
Haftbriefes ausgelaufen wäre.
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Zl. KA-05427/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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