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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 2019-07-18-GR-Protokoll_T1.pdf

- S.30

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4 Vergabekontrollen
Prüfung auf
Im ersten Quartal 2019 haben Mitarbeiter der Kontrollabteilung fünf
Übereinstimmung mit Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von netto € 624.979,68
den Wertgrenzen
überprüft.
gemäß BVergG 2006
Die Vergabevorgänge fanden im Unterschwellenbereich für öffentliche
Auftraggeber bzw. Sektorenauftraggeber entsprechend der zum
Vergabezeitpunkt geltenden Fassung des Bundesvergabegesetzes
statt.
Die gemäß nationaler Schwellenwerteverordnung (aktuelle Fassung
BGBl. II Nr. 211/2018) bis zum 31. Dezember 2020 angehobenen
Subschwellenwerte sowie die letztgültigen EU-Schwellenwerte vom
01.01.2018 wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren
eingehalten.
In zwei Fällen handelte es sich um Bauleistungsvergaben, bei denen
die Stadt Innsbruck gemeinsam mit weiteren Unternehmen (bspw. IVB,
IKB AG etc.) als Auftraggeber auftrat und einen Teil der gesamtheitlich
ausgeschriebenen Leistungen beauftragt hatte.
Soweit im Zuge der Prüfung Fragestellungen oder Sachverhalte, die
einer Klärung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter zugeführt werden
mussten, auftraten, hat die Kontrollabteilung die zuständigen Dienststellen zur Klärung direkt kontaktiert.
Beanstandungen waren von der Kontrollabteilung nicht zu treffen.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 09.07.2019
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 18.07.2019 zur Kenntnis gebracht.

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Zl. KA-05427/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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