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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 2019-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.9

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-9-

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
31.

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.09.2019:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. WI-B39, Wilten, Bereich
Leopoldstraße 7 und 9, Heiliggeiststraße 1b (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B32), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

MagIbk/28163/SP-BB-IN/1
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. IN-B43,
Innenstadt, Bereich zwischen
Herzog-Friedrich-Straße, Stiftsgasse und Riesengasse, gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

MagIbk/28143/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. WI-B39,
Wilten, Bereich Leopoldstraße 7
und 9, Heiliggeiststraße 1b (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI-B32), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

32.

33.

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.09.2019:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN-B43, Innenstadt, Bereich zwischen Herzog-Friedrich-Straße,
Stiftsgasse und Riesengasse, gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
34.

MagIbk/29375/SP-VO-BSP/1
Erlassung einer Bausperre im
Bereich Innenstadt, Innrain 21
und 23, Bürgerstraße 1 und
3 und 5 sowie Colingasse 12,
gemäß § 74 Abs. 2 TROG 2016

MagIbk/28186/SP-FW-IN/1

Beschluss (einstimmig):

Flächenwidmungsplan
Nr. IN-F29, Innenstadt, HerzogFriedrich-Straße 31 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/et), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.09.2019:

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.09.2019:
Der Flächenwidmungsplan Nr. IN-F29, Innenstadt, Herzog-Friedrich-Straße 31 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/et), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden flächenwidmungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
GR-Sitzung 10.10.2019

Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
Innenstadt, Innrain 21 und 23, Bürgerstraße 1, 3 und 5 sowie Colingasse 12, gemäß § 74 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.