Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 2019-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.23
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Anlage 2
8.6.0 sonstige Arbeitseinsätze je angefangene halbe Stunde und Arbeiter
8.6.1 sonstige Arbeitseinsätze je angefangene halbe Stunde
19,90
und Arbeiter
8.7.0 Leihgebühr für Grünstöcke
8.7.1 bei Aufbahrungen (8/6/4/2) je Stück
8.7.2 bei Verabschiedungen und Einsegnungen (8/6/4/2) je
Stück
7,90
3,20
9.0.0 NICHTGEMEINDEBÜRGERZUSCHLÄGE
9.1.0 auf die Grabgebühren
9.1.1 bei der Grabbenützungsgebühr 1.1.0 bis 1.5.0
9.1.2 bei der Friedhofbenützungsgebühr 2.1.0 bis 2.2.0
9.2.0 auf die Beerdigungsgebühren
9.2.1 bei der Administrationsgebühr 3.1.0 (= Beisetzungsanmeldung) ausgenommen 3.1.2 und 3.1.3
50%
50%
50 %
Im Falle einer Verlängerung des Benützungsrechtes (§ 13) um fünf Jahre fallen die
Grabbenützungsgebühr (1.0.0) und die Friedhofsbenützungsgebühr (2.0.0) jeweils zu 50% der
oben angeführten Beträge an.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister e.h.
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