Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 2019-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.37
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Die Geometrie und die Fassade des Bauwerkes wird nicht erheblich verändert und inwieweit die im E-Mail des Referatsleiters der
Stadtplanung an das Amt für Präsidialangelegenheiten vorgetragenen Argumente angesichts der bisher schon „genehmigten“ Überarbeitungen vor allem rechtlich halten werden, war für den ressortführenden Stadtrat unsicher.
Die Konditionen für den Kauf der beiden Geschosse für die städtische Bücherei wurden zu diesem Zeitpunkt nochmals zugunsten
der Stadt verbessert. Vom ressortführenden Stadtrat wurde dokumentiert, dass die Projektwerberin und Verkäuferin eine „gewisse
Junktimierung zwischen Kaufpreisnachlass und Adaptierung des
PSV“ anklingen habe lassen.
Der ressortführende Stadtrat wies im zitierten E-Mail darauf hin,
dass er auch in Abstimmung mit der damaligen Frau Bürgermeisterin zum Ergebnis gekommen sei, die Adaptierung des PSV für ein
zusätzlich eingeschobenes Geschoss akzeptieren zu müssen und
diese nicht auf die vom Referatsleiter namens der Stadtplanung
vorgebrachten Einwendungen bestehen konnten; auch wenn diese
gewichtig waren.
Abschließend ging der ressortführende Stadtrat davon aus, dass
die damalige Frau Bürgermeisterin das Amt für Präsidialangelegenheit im Rahmen ihrer Ressortführung anweisen wird, die Einwendungen der Stadtplanung nicht weiter zu verfolgen. Von ihm
wurde in diesem Zusammenhang explizit darauf hingewiesen, dass
er als Ressortführender die Einwendungen der Stadtplanung zwar
der Sache nach weiter für berechtigt, in der Gewichtung aber nicht
für ausreichend hielt, um den PSV mit allen Mitteln bis zur Geltendmachung der Dienstbarkeit des Bauverbotes unverändert aufrecht zu halten.
Mitteilung der
damaligen Frau
Bürgermeisterin an den
Vorstand des Amtes für
Präsidialangelegenheiten der MA I vom
26.01.2016
Wie vom ressortführenden Stadtrat in seinem E-Mail vom 26.01.2016
angeführt, teilte die damalige Frau Bürgermeisterin dem Vorstand des
Amtes für Präsidialangelegenheiten in einer Besprechung (in anderer
Sache) ebenfalls am 26.01.2016 mit, dass der Forderung der Stadtplanung in dieser Angelegenheit nicht nachzukommen sei. Dies deshalb, da die Projektänderungen das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht berühren. Dies wurde vom Amt für Präsidialangelegenheiten im Rahmen eines Aktenvermerkes festgehalten.
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte am
03.03.2016
Für die Kontrollabteilung war hinsichtlich des Fortgangs in dieser Sache weiters feststellbar, dass diese Thematik vom Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte in seiner Sitzung vom
03.03.2016 behandelt worden ist.
In dieser Sitzung stellte der ressortführende Stadtrat nochmals ausführlich seine Überlegungen und Argumentationen zu dieser Angelegenheit dar. Dabei nahm er auch Bezug auf den Beschluss des Gemeinderates vom 27.01.2016 im Zusammenhang mit dem Ankauf von
Flächen im Sockel des Pema 2-Gebäudes. Von ihm wurde darauf
verwiesen, dass (im Rahmen des finalen Angebotes) der Preis von
€ 4.200,00 auf € 4.095,00 pro m² BGF gesenkt worden war. In diesem
Angebot sei auch der Satz enthalten gewesen, dass bezugnehmend
auf die mündliche Absprache mit der Frau Bürgermeisterin und ihm
davon auszugehen war, dass die zum damaligen Zeitpunkt einge-
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Zl. KA-03529/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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