Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 2019-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.42

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Abschließend streicht die Kontrollabteilung heraus, dass von der IIG
KG auf eine generelle Abweichung der Nutzung und deren Auswirkungen wie folgt aufmerksam gemacht wurde: „Eine Änderung der Nutzung
kann Mehrkosten und eine Änderung des Vorsteuerabzuges mit sich bringen.“

5.3 Geplante Nutzung vor Unterfertigung der Mietverträge
Verhandlungsergebnisse

In Vollziehung des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.01.2016 informierte die IIG KG die Stadt Innsbruck bzw. die MA IV / Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung mittels eines Schreibens vom
27.08.2018 gesamthaft über die Verhandlungsergebnisse der angekauften Flächen (Top GR 1 bis GR 3).
Nach mehreren Gesprächen und Besichtigungen konnte eine universitäre Einrichtung als Mieter sowohl der Büroflächen (Top GR 2) als
auch des Top GR 3 (ehemals sog. Kulturraum) gewonnen werden.
Die geplante Nutzung des Top GR 3 durch die nicht vorsteuerabzugsberechtigte „Free Beat Company“ kam zu diesem Zeitpunkt laut
den vorliegenden Prüfungsunterlagen nicht mehr in Frage.
Einen wesentlichen Punkt dieser Information bildete dabei die Verwertung der Büroräumlichkeiten (Top GR 2) durch die IIG KG. Der
schlussendliche Vertragspartner der IIG KG des Top GR 2 war eine
juristische Person des öffentlichen Rechts (gem. Universitätsgesetz
2002) mit hoheitlichen Tätigkeitsbereich und daher nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Dies bedeutete in weiterer Folge, dass auch der Vermieter – also die IIG KG – die Vorsteuerabzugsmöglichkeit für diesen
Liegenschaftsanteil verlor.
Im Schreiben der IIG KG vom 27.08.2018 wurde auch auf die geplante Nutzung des Top GR 1 näher Bezug genommen.
Diese Flächen im EG und teilweise 1. OG sollten demnach zur Nutzung für die Stadtbücherei an die Stadt Innsbruck vermietet werden.
Auf Anregung der Stadt Innsbruck wurde festgehalten, dass das ursprünglich für das Stadtarchiv vorgesehene Lager nicht der Stadtbibliothek übertragen, sondern einem Dritten zur Miete angeboten werden sollte.
Des Weiteren wurde angedacht, dass die IIG KG für die Fläche des
nicht realisierten Stadtmodells Vorschläge für eine alternative Nutzung dieser Räumlichkeit erarbeitet und entsprechend berichtet.
5.4 Nutzung Top GR 1 (Stadtbibliothek) zum
Zeitpunkt der Prüfungseinschau

Nutzung – Empfehlung

Zumal zum Zeitpunkt der Berichterstellung der IIG KG vom
27.08.2018 hinsichtlich der Nutzung des Top GR 1 noch offene Punkte bestanden und der Mietvertrag zwischen Stadt Innsbruck und IIG
KG zeitverzögert erst in der Sitzung des Gemeinderates vom
15.11.2018 beschlossen worden ist, durchleuchtete die Kontrollabteilung die tatsächliche Inanspruchnahme der angemieteten Räumlichkeiten des Top GR 1 zum Zeitpunkt der Prüfeinschau.

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Zl. KA-03529/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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