Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 2019-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.58

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NEOS Innsbruck, 18.07. 2019 DKN



INNS RUCI{

Antrag gemäß§ 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck idgF}

Prüfantrag „Schülerfreifahrt für lnnsbrucker Pflichtschulkinder"

Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely stellt hiermit gemäß § mfbs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehenden
& dtrnagistrat Innsbruck

e~otat~tam

PRÜFANTRAG

f 9. Juli 2019
Gesch~lelle fOr Gemein"1elal und~

betreffend eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt.

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Sachverhalt: Bildung ist schon lange nicht mehr grenzenlos und frei, schon der Weg in die
Schule kostet. Zu r Schülerfreifahrt bietet der WT zwar zwei Varianten an, allerdings sind
beide kosten pflichtig (Elternbeitrag):
- Das Schul-Ticket ist gültig für Fahrten an Schultagen während eines Schuljahres mit
allen öffentlichen Verkehrsmitteln für den kürzesten täglichen Weg vom Wohnort
zum Schulort. Es ist an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien nicht gültig. Es
kostet 19.60 €.
- Das Schul-Plus-Ticket ist gültig für beliebig viele Fahrten während des gesamten
Schuljahres, auch an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien. Es gilt für Fahrten mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln, die im Verbundraum Tirol, inkt. Innsbruck, beginnen und enden. Es kostet 97,80€.
- Es gibt keine Schul-Ticket-Variante, die preislich zwischen den beiden liegt und beliebig viele Fahrten, auch an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien ausschließlich fn der Kernzone Innsbruck möglich macht.
Für folgende Fälle besteht zudem zwingend die Notwendigkeit des Kaufs des SchulPlus-Tickets:
- bei zwei verschiedenen Wohnorten des Kindes infolge gemeinsamer Obsorgeregelungen get rennter Eltern
- bei Hortbesuch zur Freizeitbetreuung, wenn dieser nicht unmittelbar bei der Schule
oder Heimadresse liegt
- bei Freizeitbetreuung d urch Großeltern, wenn diese nicht an derselben Adresse leben
- bei der Nutzung von Bildungsangeboten der Musikschule Innsbruck, der Stadtbibliothek, der Volkshochschule oder weiteren Anbietern
- bei der Teilnahme an Sportrai nings oder sonstiger Vereinstätigkeit
- beim Besuch von schulischen Angeboten w ie ,,Muttersprachlicher Unterricht", dem
Religionsunterricht seltener Bekenntnisse, dem Angebot zur Begabtenförderung im
Rahmen einer Unverbindlichen Übung, die nur an manchen Schulstandorten angeboten werden
NEOS Innsbruck- Kaiserjägerstraße 1 - 6020 Innsbruck I innsbruck@neos.eu
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