Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 2019-11-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.29
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b) alle mit der Forderung im zusammenhang stehenden Bucher und Belege unter vorbehalt
einer Verlangerung der Aufbewahrungsfrist durch den FOrdergeber bis zum Ablauf von sieben
Jahren ab Auszahlung der gesamten Forderung oder des letzten Teilbetrages der Forderung
sicher und geordnet aufuubewahren (6ffentliche urkunden sind dauerhaft aufzubewahren);
c) die Fdrdermittel wirtschaftlich, sparsam und nur for den zweck zu verwenden, fur den sie
gewehrt werden, und dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und die erforderliche
Umsicht und Sachkenntnis obwalten zu lassen;
d) Organen oder Beauftragten der Landesverwaltung, des Landesrechnungshofes und der
Europaischen union nach voranmeldung zu den oblichen Betriebszeiten Zugang zu den
Raumlichkeiten sowie Einblick in die Unterlagen einschlieBlich Datenverarbeitungsanlagen zu
gewahren und ihnen die erforderlichen Auskunfte zu erteilen, damit die Einhaltung der mit
diesem vertrag iibernommenen Verpflichtungen betreffend Forderungen oberpruft werden
kanni
e) dem Landesrechnungshof Einsicht in ihre Bucher und Belege zur Kontrolle der
widmungsgemaRen, wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmaRigen VeMendung der
FOrdermittel unter sinngemaBer Anwendung des Tiroler Landes-Rechnungshof-Gesetzes zu
gestatten;
0 bei wesentlichen veroffentlichungen ilber das Proiekt auf die Forderung des Fordergebers
hinzuweisen. Die Logorichtlinien des Landes Tirol (im lnternet abrufbar unter:
https://www.tirol.gv.avpresse/foerderlogo/)
sind bei allen Materialien zu berucksichtigen.
V.
Fdrdertranspa renzgesets
Die FOrdernehmerin nimmt zur Kenntnis, dass nach dem Tiroler Fordertransparenzgesetz, LGBI Nr"
14gt2012, die Landesregierung verpflichtet ist, bei Landesforderungen Uber einem Betrag von EUR
2.000,- pro Forderart, den vollstendigen Namen bzw. die Bezeichnung der juristischen Person, die
Postleitzahl, die Art und HOhe der Forderung, die Gesamtinvestitionssumme, sofern diese ein
Kriterium fur die Forderung ist, sowie die gewahrten Kredite jeh ich dem Landtag bekannt zu geben
und auf der Landeshomepage zu veroffentlichen
vt.
Gerichtsstand
Fur samfliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich for lnnsbruck zustandige Gericht zur
Entscheidung befugt. Es gilt Osterreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und unter
Ausschluss des U N-Kaufrechts.