Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Kurzprotokoll_gsw.pdf

- S.4

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-02-27-GR-Kurzprotokoll_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-4-

14.

Maglbk/30028/LA-LSA/1
Pachtvertrag Arzler Alm, einvernehmliche Auflösung

als Pachtzins und Betriebskosten galten, als Benützungsentgelt zu leisten.
8.

Sämtliche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehenden Kosten sowie alle zur Vorschreibung gelangenden öffentlichen Abgaben,
Steuern und Gebühren trägt der
Pächter bzw. hat der Pächter diese
der Stadt Innsbruck zu ersetzen. Die
Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung trägt
hingegen jener Vertragsteil, der diese
für sich in Anspruch nimmt.

15.

Über- oder außerplanmäßige Mittelverwendungen 2020

Verfügung des Stadtsenates vom
26.02.2020 gemäß § 33 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR):
1.

Die Stadt Innsbruck löst den mit
abgeschlossenen Almpachtvertrag
vom 27.11.2013, Zl. III 357/2013, einvernehmlich zum 26.02.2020 auf.

2.

3.

4.

5.

Die in der vorliegenden Anlage ./2 angeführten, vom Pächter und/oder seiner Rechtsvorgängerin
eingebrachten verbauten und
beweglichen Inventargegenstände
(ausgenommen Maschinen) verbleiben beim Pachtgegenstand und gehen gegen Zahlung eines Ablösebetrages von
(inkl. USt) in
das Eigentum der Stadt Innsbruck
über.
Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Kosten für die Erstellung des Gutachtens des Sachverständigen Mag.
Schönitzer gemäß Honorarnote vom
19.02.2020 zur Hälfte, sohin mit einem Betrag von
(inkl. USt).
Weiters übernimmt die Stadt Innsbruck die im Gastank vorhandene
Gasbevorratung in ihr Eigentum und
wird diese mit einem Betrag von
(inkl. USt) ablösen.
Die vom Pächter in Form von Arbeitsleistungen getätigten Investitionsaufwendungen für die thermische Sanierung von Decken und Wandflächen
im großen Stallgebäude und in den
Wohnräumen im Almgebäude werden
von der Stadt Innsbruck zur Hälfte abgegolten und wird dieser Anteil einvernehmlich mit einem Betrag von
(inkl. USt) festgelegt.

6.

Der von der Stadt Innsbruck insgesamt zu leistende Ablösewert beläuft
sich sohin auf
inkl. USt.

7.

Vom Zeitpunkt der Beendigung des
Pachtverhältnisses bis zur tatsächlichen Räumung hat der Pächter die
gleichen Zahlungen, welche bisher

GR-Sitzung 27.02.2020

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
18.02.2020:
Die über- oder außerplanmäßigen Mittelverwendungen 2020 werden gemäß Beilage genehmigt.
16.

Verpflichtungsermächtigungen 2021

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
18.02.2020:
Die Verpflichtungsermächtigungen 2021
werden gemäß Beilage genehmigt.
17.

Über- oder außerplanmäßige
Ausgabe 2019 - ordentlicher
Haushalt

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
18.02.2020:
Die über- oder außerplanmäßige Ausgabe 2019 wird gemäß Beilage genehmigt