Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Kurzprotokoll_gsw.pdf

- S.15

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(zu Punkt 7.)

VERORDNUNGSENTWURF
(BEILAGE A)

Verordnung, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck über die Erhebung einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen
Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2014 - IPAbgVO 2014),
Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2013, geändert wird:
(Gemeinderatsbeschluss vom …………………..)
Artikel I
Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck über die Erhebung
einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker
Parkabgabeverordnung 2014 - IPAbgVO 2014), Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2013,
zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 12.12.2019, wird nach Anhörung des
Straßenverwalters wie folgt geändert:

In der Anlage II wird folgende Ziffer 1a) angefügt:
„1a) Parkplatz Kranebitten:
Die Parkzone umfasst die Gste 2745/4 und 3744, jeweils KG Hötting.
Die Abgabepflicht besteht dort täglich in der Zeit von 9 Uhr bis 19 Uhr. “

Artikel II
Diese Verordnung tritt gem. § 40 Innsbrucker Stadtrecht 1975 mit dem der Kundmachung an
der Amtstafel folgenden Tag in Kraft.

Für den Gemeinderat:
Mag.a Martina Norz

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