Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Kurzprotokoll_gsw.pdf
- S.39
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Auf der anderen Seite gab es im Haushaltjahr 2018 zahlreiche Bereiche
wie die nachstehenden Gruppen 0 – Vertretungskörper und allgemeine
Verwaltung (€ 2.656.726), 2 – Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft (€ 1.172.022), 3 – Kunst, Kultur und Kultus (€ 1.663.311), 4 – Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung (€ 3.021.849), 5 – Gesundheit
(€ 1.567.038) sowie 8 – Dienstleistungen (€ 2.095.120) und abschließend die Gruppe 9 – Finanzwirtschaft (€ 9.950.333), in denen das Anordnungssoll der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr höher war und somit
zu teilweise bemerkenswerten Mehrausgaben führte.
Im UA 029000 Amtsgebäude werden im Vergleich zum Rechnungsjahr
2017 beachtliche Mehrausgaben, insbesondere auf der Haushaltsstelle
1/029000-700000 Amtsgebäude, Mietzinse in Höhe von € 1.536.704,31
(+ 73,5 %) dargestellt. So weist die besagte Haushaltsstelle in der Jahresrechnung 2018 einen Betrag von € 3.626.755,39 (VJ: € 2.090.051,08)
auf.
Wie aus den Buchungsunterlagen hervorgeht, hat die Fachdienststelle
der MA IV im Rahmen der Geschäftsbesorgung zum einen die
monatlichen Akontozahlungen von je € 170.000,00 – in Summe
€ 2.040.000,00 – und zum anderen die (vorläufige) Endabrechnung für
das Jahr 2018 (Mietzinse, Betriebskosten, Heizkosten, udgl.) für die gesamten städtischen Amtsgebäude in Höhe von € 1.569.050,61 auf obiger
Haushaltsstelle an die Innsbrucker Immobilien Service GmbH ausbezahlt. Eine Einschau in das Vergleichsjahr 2017 zeigte indes, dass die
ehemals geleisteten monatlichen Vorauszahlungen von der (vorläufigen)
Endabrechnung in Abzug gebracht und folglich der Differenzbetrag als
Mietaufwand verbucht und an die Innsbrucker Immobilien Service GmbH
überwiesen wurde.
Die auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemachte Dienststelle teilte der
Kontrollabteilung mit, dass die im Jahr 2018 an die IISG angewiesenen
Abschlagszahlungen in Höhe von € 2.040.000,00 spätestens bei der
nächsten Geschäftsbesorgungsabrechnung berücksichtigt werden.
Im Jahr 2018 hat das zuständige Amt für Kultur über die in ihrer Anordnungsberechtigung liegende Haushaltstelle 1/381000-757500 Kulturpflege, Transf. priv. Org. (SU) überwiegend Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Gedenkjahr Kaiser Maximilian in Höhe von € 644.707,36
verausgabt. Für diese Ausgaben hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck in seiner Sitzung vom 26.04.2018 die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von € 644.800,00 mittels Nachtragskredit genehmigt.
Nachforschungen der Kontrollabteilung zeigten, dass die Stadtgemeinde
Innsbruck gemäß Beschluss des GR vom 24.05.2017 eine diesbezügliche Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung betreffend die finanzielle und organisatorische Abwicklung des Maximilian-Gedenkjahres
2019 mit dem Land Tirol, Tirol Werbung GmbH und Tourismusverband
Innsbruck und seine Feriendörfer abschloss. Der betreffende Finanzierungsbeitrag (Leistungsverträge) für das Jahr 2018 betrug € 242.947,36.
Im darauffolgenden Rechnungsjahr 2019 hat die Stadtgemeinde Innsbruck entsprechend der Vereinbarung nochmals einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von € 365.372,65 zu leisten. Dieser Betrag wird allerdings
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Zl. KA-12516/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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