Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Kurzprotokoll_gsw.pdf
- S.40
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über die eigens eingerichtete Haushaltsstelle 1/381000-757200 Transfers an priv. Org. o. Erwerbszw. ausbezahlt. Zum Prüfungszeitpunkt wurden bis dato weitere Finanzmittel in Höhe von € 182.686,40 von der
Fachdienststelle freigegeben.
Überdies hat die Stadtgemeinde Innsbruck für das Projekt „Kaiser Maximilian goes digital – Umsetzung“ dem Förderverein der Kaiserlichen Hofburg zu Innsbruck und der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck jeweils einen Förderbeitrag in Höhe von € 125.000,00 im Rechnungsjahr
2018 überwiesen.
Im Zuge der Einschau in die betreffenden Sondersubventionen stellte die
Kontrollabteilung fest, dass entgegen der städtischen Subventionsordnung der verbindliche Nachweis einer zweckgemäßen Verwendung der
öffentlichen Finanzmittel (erst) bis zum 31.03.2020 dem zuständigen Amt
für Kultur zu erbringen sei.
Entsprechend des § 9 „Nachweis der Verwendung/Widerruf/Rückzahlung“ der Richtlinie für die Gewährung von Förderungsmitteln durch
die Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung) sind Subventionen
im Gesamtausmaß von mehr als € 1.000,00 mittels detaillierten Abrechnungen für bestimmte Vorhaben unter Vorlage der Originalbelege bis
längstens 31. März des auf die Gewährung der Subvention folgenden
Kalenderjahres der subventionsauszahlenden Stelle nachzuweisen.
Bis zum Prüfungszeitpunkt waren nach Auskunft des zuständigen Amtes
noch keine in Übereinstimmung mit der Subventionsordnung erforderliche Nachweisunterlagen von den Förderwerbern erbracht worden.
Zudem wurden über die betreffende Haushaltstelle 1/381000-757500
bezüglich Gedenkjahr Maximilian 2019 weitere Sondersubventionen in
Höhe von insgesamt € 151.760,00 an verschiedene Projektteilnehmer für
das Jahr 2018 überwiesen. Für das darauffolgende Finanzjahr 2019
wurden bereits zusätzliche Förderbeiträge im Ausmaß von € 216.990,00
zugesagt.
Die höchsten Mehrausgaben im Jahresvergleich stellte die Kontrollabteilung in der Gruppe 9 – Finanzwirtschaft fest und diese betrugen gesamt
€ 9.950.332,09.
So hat die MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung im
Rechnungsjahr 2018 nur Zuführungen (keine Entnahmen) an Rücklagen
in Ausmaß von € 3.053.386,65 getätigt. Erstmals wurde eine Rücklage in
Höhe von € 2.339.350,00 für künftige Projekte zur Modernisierung der
Infrastruktur im Sinne des Kommunalinvestitionsgesetzes 2017 gebildet
und im Rücklagenspiegel ausgewiesen.
Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes der Bundesregierung hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck in seiner Sitzung vom 22.03.2018 unter anderem die Durchführung folgender zusätzlicher Investitionsprojekte – Erweiterung des Kindergartens Reichenau
Süd (geschätzte Projektkosten von € 1.160.000,00) und Errichtung des
Bildungs- und Schulzentrums im Stadtteil Wilten (geschätzte Projektkosten von € 8.608.000,00) beschlossen.
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Zl. KA-12516/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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