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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Kurzprotokoll_gsw.pdf

- S.43

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Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben
in €Mio.

2018
2017
2016
2015
2014
100,0 110,0 120,0 130,0 140,0 150,0 160,0 170,0 180,0 190,0 200,0

Einnahmenquerschnitt

Die Summe der Vorschreibungen an den Ausschließlichen Gemeindeabgaben und Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben belief
sich im Jahr 2018 auf insgesamt € 312,5 Mio. und hat sich gegenüber
dem Vorjahr um rd. € 12,4 Mio. oder 4,1 % verbessert. Im Vergleich zum
Präliminare war eine Erhöhung von € 0,9 Mio. bzw. 0,3 % zu verzeichnen.
Die ausgewiesenen Vorschreibungsbeträge der Ausschließlichen Gemeindeabgaben und Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben deckten rd. 81,1 % der Ausgaben (Anordnungssoll) des OH des
Jahres 2018 der Stadt Innsbruck (€ 385,2 Mio.) ab. Im Vorjahr hat sich
der Anteil der durch Ausschließliche Gemeindeabgaben und Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben bedeckten Ausgaben
an den Gesamtausgaben des OH (rd. € 358,3 Mio.) auf insgesamt rd.
83,8 % belaufen.

Verhältnis Ertragsanteile zu Ausschließlichen Gemeindeabgaben

Das Verhältnis der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben
zu den Ausschließlichen Gemeindeabgaben hat sich im Prüfungsjahr
2018 auf 61,8 % zu 38,2 % belaufen. Bezugnehmend auf das Vorjahr
betrug die Relation 61,1 % zu 38,9 %.

GemeindeBedarfszuweisungsmittel

Wie bereits erwähnt, wurden im Rahmen des Verteilungsprozesses der
Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben von den länderweise errechneten Beträgen 12,8 % ausgeschieden und den Ländern
überwiesen. Hierbei handelte es sich um die so genannten GemeindeBedarfszuweisungsmittel, welche für die Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände bestimmt sind.
Aus diesem Titel war im Haushaltsplan 2018 eine GemeindeBedarfszuweisung mit einem Betrag von € 9,0 Mio. veranschlagt; in der
Jahresrechnung 2018 konnte allerdings ein um € 1,0 Mio. erhöhter Betrag vereinnahmt werden. Diese Mehreinnahmen waren auf zielführende
Verhandlungen der damaligen Frau Bürgermeisterin mit dem Land Tirol
zurückzuführen. Die Gemeinde-Bedarfszuweisungen sind gänzlich zur
Finanzierung verschiedener Projekte des AOH verwendet worden.

Rücklagenwesen

Gemäß den landesgesetzlichen Bestimmungen des IStR ist ein Überschuss des OH im Allgemeinen zum Haushaltsausgleich, zur Bildung von
Rücklagen oder zur außerordentlichen Schuldentilgung zu verwenden. In
gleicher Weise sind die Überschüsse einzelner Vorhaben des AOH nach
deren Abschluss zu behandeln und sind diese, soweit sie nicht für

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Zl. KA-12516/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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