Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Kurzprotokoll_gsw.pdf

- S.44

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-02-27-GR-Kurzprotokoll_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
außerordentliche Ausgaben oder zu einer außerordentlichen Schuldentilgung nötig sind, zur Bildung von Rücklagen zu verwenden.
Entsprechend den geltenden landesgesetzlichen Bestimmungen hat die
Stadt Innsbruck zur Vorsorge für künftige Erfordernisse zum einen Erneuerungsrücklagen zur Erneuerung von Vermögensgegenständen, die
einer natürlichen Wertminderung unterliegen und zum anderen Sonderrücklagen für Aufwendungen, die sonst aus Darlehen oder anderen
außerordentlichen Einnahmen bestritten werden müssten, zu bilden.
Rücklagenstand

Erneuerungsrücklage

Zum Ende des Finanzjahres 2018 war der Rücklagenstand mit insgesamt rd. € 10,0 Mio. ausgewiesen und hat sich gegenüber dem Vorjahr
um rd. € 3,0 Mio. erhöht. Der zum Jahresende 2018 ausgewiesene
Rücklagenstand hat sich in den vergangenen fünf Jahren wie folgt verändert (Beträge in € Mio.):
Rücklagen

2014

2015

2016

2017

2018

Stand zum
Jahresende

33,5

15,9

12,9

7,0

10,0

Der Erneuerungsrücklage ist für das Jahr 2018 ein Betrag in Höhe von
€ 89.611,65 zugeführt worden. Infolgedessen hat sich der Stand dieser
Rücklage zum 31.12. des in Rede stehenden Jahres auf rd. € 2,0 Mio.
belaufen.
Dazu hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass vom Ordentlichen Haushalt an den Außerordentlichen Haushalt aufgrund der im OH vorläufig
erzielten Ergebnisse des Rechnungsabschlusses 2018 ein Betrag von
€ 13.729.217,75 zugeführt worden ist. Dieser diente zur (teilweisen) Bedeckung bestimmter Ausgaben des AO-Haushaltes. Zugleich wurde vom
Gemeinderat der Stadt Innsbruck die Rücklagenzuführung in Höhe des
„Rest-Soll-Überschusses“ des Ordentlichen Haushaltes von € 89.611,65
genehmigt.

Sonderrücklage
„Garagen-Stellplätze“

Die Sonderrücklage „Garagen-Stellplätze“ erhöhte sich im Jahr 2018 um
€ 224,4 Tsd. auf insgesamt rd. € 1,6 Mio. Dabei hatte der jährliche
Zugang dieser Rücklage der Höhe der Ist-Einnahmen auf der HHSt.
850300 – Ausgleichsabgabe Stellplätze im Unterabschnitt 612000 –
Gemeindestraßen zu entsprechen, was auch im geprüften Haushaltsjahr
der Fall war.

Sonderrücklage
„Universität“

Die Haushaltsrücklage „Universität“ hat im Wirtschaftsjahr 2018 rechtmäßig die vom GR am 09.12.2010 beschlossene (jährliche) Zuführung in
der Höhe von € 400,0 Tsd. erfahren. Die Verwendung dieser Rücklagenzuführung ist zweckgebunden und für Baukostenzuschüsse im Zusammenhang mit den Infrastrukturausgaben der Innsbrucker Universitäten
gem. Universitätsgesetz 2002 vorgesehen.
Da dieser Rücklage im Wirtschaftsjahr 2018 kein Betrag entnommen
worden ist, hat der Stand der Sonderrücklage „Universität“ somit zum
31.12. auf insgesamt rd. € 4,1 Mio. betragen.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-12516/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

11