Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Kurzprotokoll_gsw.pdf
- S.45
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Sonderrücklage
„Kommunales
Investitionsprogramm“
Der Stadt Innsbruck wurden insbesondere zur Modernisierung ihrer Infrastruktur für die Jahre 2017 und 2018 im Rahmen des „Kommunalen
Investitionsprogramms“ Zweckzuschüsse zur Verfügung gestellt. Infolge
des definierten Verteilungsschlüssels beliefen sich diese für beide Jahre
auf insgesamt rd. € 2.901.515,00.
Den umfassend archivierten Unterlagen war diesbezüglich zu entnehmen, dass im Jahr 2018 sämtliche seitens der Stadt Innsbruck beantragten Zweckzuschüsse für die Bauvorhaben Bildungs- und Schulzentrum
Wilten in Höhe von € 2.049.350,00, Reichenau-Süd von € 290.000,00,
Schützenstraße von € 349.664,51 und Sieglanger in Höhe von
€ 212.500,00 gewährt und im betreffenden Jahr vom Bundesministerium
für Finanzen überwiesen worden sind.
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Kindergartens Schützenstraße
und Erweiterung des Kindergartens Sieglanger wurden im Finanzjahr
2018 von der IIG Leistungen in Rechnung gestellt, weshalb die Zweckzuschüsse in vorhin angegebener Höhe zur Bedeckung der angefallenen
Ausgaben des AO-Haushalt herangezogen wurden.
Hingegen sind die betreffend die Investitionsprojekte Bildungs- und
Schulzentrum Wilten und Kindergarten Reichenau-Süd erhaltenen Fördermittel in Höhe von gesamt € 2.339.350,00 der im Jahr 2018 neu geschaffenen Rücklage für Kommunales Investitionsprogramm zugeführt
worden und werden diese bei Bedarf abgerufen.
Rücklagendeckungsquote
Die Deckungsquote für die zum Jahresende 2018 in der Jahresrechnung
ausgewiesenen Rücklagen weist einen (überaus) positiven Wert
(358,8 %) aus. Diese Kennzahl bringt den Anteil der Rücklagen am Eigenkapital zum Ausdruck, wobei sich das Eigenkapital aus dem Kassenbestand (rd. € 46,8 Tsd.), den täglich fälligen bzw. kurzfristig angelegten
Beständen der Girokonten (rd. € 36,0 Mio.) und aus den sonstigen Veranlagungsbeständen (€ 0,00) von insgesamt rd. € 36,0 Mio. zum
31.12.2018 zusammensetzt.
Personalaufwand
Wie alljährlich bildeten die Personalausgaben die größte Ausgabenpost
im Ordentlichen Haushalt. Die Ausgaben für Leistungen, welche die aktiven Bediensteten betreffen, beliefen sich laut Jahresrechnung auf
€ 81,499 Mio. gegenüber einem Präliminare von € 78,878 Mio. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2017 waren Ausgaben von € 0,518 Mio.
weniger zu tätigen, der Anteil an den Gesamtausgaben (unter Einrechnung diverser auf dem Personalsektor erfolgter Rückflüsse) ist gegenüber dem Vorjahr um 1,26 Prozentpunkte auf 19,34 % gesunken.
Sonstige
Personalkosten –
Empfehlung
Nicht in der Postenklasse 5 „Leistungen für Personal“ erfasst sind eine
Reihe von Ausgaben, die mit diversen Institutionen zur teilweisen
Deckung von Personalkosten abgerechnet wurden. Im Jahr 2018 ist die
Abrechnungsmethodik mit der ISD geändert worden. Für zugewiesene
Dienstnehmer wurden € 1,359 Mio. an die ISD vorgeschrieben. Abzüglich der anteiligen Jubiläumsgelder und Abfertigungen (€ 10,7 Tsd.) waren von der ISD € 1,348 Mio. an die Stadt Innsbruck – gemäß den vorliegenden Vorschreibungen – zu erstatten. Die buchhalterische Abwicklung
erfolgte – wie in den Jahren zuvor – in der vermögensunwirksamen Gebarung.
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Zl. KA-12516/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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