Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Kurzprotokoll_gsw.pdf
- S.46
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Ebenso werden die Personalkosten der Orchestermitglieder, welche der
mit 01.09.2005 gegründeten Tiroler Landestheater und Orchester GmbH
Innsbruck zur Dienstleistung zugewiesen sind, im Rahmen der Realisierung des Deckungsbeitrages für den Betriebsabgang getragen. Das
diesbezügliche Finanzvolumen betrug im Jahr 2018 € 3,1 Mio. Die Einschau in die Prüfungsunterlagen zeigte, dass auch hier ab dem Jahr
2019 eine monatliche Vorschreibung geplant und somit eine Verrechnung (Einnahmen und Ausgaben) – analog zur ISD – beabsichtigt war.
Aufgrund der geänderten Abrechnungsmethodik sowie im Lichte der
künftigen Bestimmungen der VRV 2015 empfahl die Kontrollabteilung
dem Amt für Personalwesen der MA I im Zusammenwirken mit dem Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV zu prüfen, inwieweit zukünftig die Verrechnungsabwicklung (Einnahmen und Ausgaben) der
beschriebenen Personalkosten betreffend Innsbrucker Soziale Dienste
GmbH und Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck gemäß
den (zukünftig geltenden) Bestimmungen der VRV 2015 voranschlagswirksam darzustellen sind.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass mit
der Umstellung auf die VRV 2015 per 01.01.2020 eine Umstellung der
Verbuchungslogik für zugewiesenes Personal in Vorbereitung sei.
Des Weiteren hat die Stadt jährlich den Zuschussbedarf aus der Konstruktion des Gestellungsbetriebes, der im Jahr 1994 anlässlich der
Gründung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) und der in
diesem Zusammenhang erfolgten Zuweisung städtischer Mitarbeiter eingerichtet worden ist, zu übernehmen. Der im Jahr 2018 für den Gestellungsbetrieb aus dem Ordentlichen Haushalt zu deckende Zuschuss betrug € 5,15 Mio.
Darüber hinaus trägt die Stadtgemeinde Innsbruck im Subventionsweg
auch Personalkosten der seinerzeit dem Fremdenverkehrsverband
Innsbruck, Igls und Umgebung überlassenen Bediensteten des städtischen Verkehrsamtes, was sich im Jahr 2018 mit einem Betrag in Höhe
von € 113,6 Tsd. niederschlug.
Ausgleichstaxe
Nicht unmittelbar den Personalausgaben zuzuordnen, aber in einem gewissen Konnex zu sehen, ist die Zahlung der Ausgleichstaxe nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz, die alljährlich bei Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter vom Sozialministeriumservice (ehemals Bundessozialamt) mittels Bescheid vorgeschrieben wird.
Für das Kalenderjahr 2018 musste, wie schon für 2017, keine Ausgleichstaxe entrichtet werden, da die Stadtgemeinde Innsbruck im fraglichen Zeitraum der ihr obliegenden Beschäftigungspflicht zur Gänze
nachgekommen ist. Darüber hinaus konnte auf Grund der Beschäftigung
von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten für dieses Kalenderjahr eine Prämie in der Höhe von rd. € 3,1 Tsd. lukriert werden. Die
Besetzungsquote belief sich auf 245,63 %.
Pensionsaufwand
Für Pensionen, Ruhegenüsse und Ruhegelder sowie Ehrengaben waren
€ 34,767 Mio. veranschlagt, tatsächlich aufgewendet werden mussten
€ 32,921 Mio. (+ 0,29 % gegenüber 2017). Unter Berücksichtigung der im
Jahr 2018 zur teilweisen Finanzierung der Pensionslasten zur Verfügung
stehenden Mittel (Überweisungsrenten, Pensions- und Pensionssicherungsbeiträge) ergab sich bei einer im Vergleich zum Vorjahr um insge…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-12516/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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