Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Kurzprotokoll_gsw.pdf
- S.49
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Rückzahlung
Kred itbetrag
(in €)
Verzinsung
Laufzeit
Anteil
(in %)
Ratenzahlung
(ersten 5 Jahre tilgungsfrei )
60.000 .000,00
Filczin s
25 Jahre
40,00 %
en dfälli g
50.000 .000,00
Fixzins
15 Jahre
33,33 %
Ratenzahlung
(ersten 5 Jahre tilgungsfrei )
40.000 .000,00
variabel
25 Jahre
26,67%
summe
150.000.000,00
100,00%
Das wesentliche Argument für den Vorschlag der zuständigen Fachdienststelle, der EIB den Zuschlag für die Kreditfinanzierung zu erteilen
war jenes, dass die EIB im Vergleich zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten (bspw. klassisches Kommunaldarlehen) deutlich günstigere
Konditionen angeboten hatte.
Zwischen der EIB und der Landeshauptstadt Innsbruck wurden in weiterer Folge ein (erster) Finanzierungsvertrag (A) sowie ein so genannter
Projektdurchführungsvertrag betreffend das Straßen- und Regionalbahnprojekt unterzeichnet. Hinsichtlich des Projektdurchführungsvertrages
scheint auch die IVB als zusätzliche Vertragspartnerin auf. Nachdem die
Unterzeichnung dieser Verträge mit umfassenden Verpflichtungen für die
Stadt Innsbruck (und die IVB) verbunden war, erfolgte eine Prüfung dieser Verträge einerseits unter Mitwirkung des Amtes für Präsidialangelegenheiten sowie eines externen Finanzierungsexperten. Teilweise konnten allen voran vom Amt für Präsidialangelegenheiten angesprochene
kritische Vertragsformulierungen entschärft bzw. konkretisiert werden.
Dennoch beinhaltet insbesondere der Finanzierungsvertrag maßgebliche
Verpflichtungen für die Stadt Innsbruck, welche sie in ihrer Handlungsfreiheit durchaus beschränken. Die wichtigsten diesbezüglichen Verpflichtungen wurden in der Beschlussvorlage für den Gemeinderat angeführt und behandelt. Im Gegenzug dieser Verpflichtungen waren für die
Stadt Innsbruck allerdings im Vergleich zu den zum damaligen Entscheidungszeitpunkt vorliegenden Alternativen günstigere Finanzierungskonditionen erreichbar.
Der unterzeichnete (erste) Finanzierungsvertrag (A) ist als Rahmenvertrag über ein finanzielles Gesamtvolumen von zunächst € 50.000.000,00
abgefasst worden. Bezüglich der restlichen Finanzierungssumme von
€ 100.000.000,00 wurde in diesem Vertrag darauf hingewiesen, dass die
EIB zu gegebener Zeit über diese restliche Kreditsumme entscheiden
würde. Diese Gesamtkreditsumme konnte von der Stadt Innsbruck in bis
zu 5 Kredittranchen abgerufen werden, wobei die Höhe jeder einzelnen
Teilauszahlung mindestens € 10.000.000,00 betragen musste.
Aufsichtsbehördliche
Genehmigung
Die Genehmigung der Tiroler Landesregierung als gemäß § 78 Abs. 1
IStR zuständige (Aufsichts-)Behörde wurde von ihr am 18.08.2016 erteilt.
EIB-Tranche 1
€ 10.000.000,00
Von der Stadt Innsbruck wurde eine erste Tranche im Ausmaß von
€ 10.000.000,00 am 02.09.2016 beansprucht. Valutarisch langte der
Auszahlungsbetrag von € 9.950.000,00 (€ 10.000.000,00 abzüglich
0,1 % Vorabgebühr des gesamten Rahmenkreditbetrages) auf dem für
Zwecke der EIB-Kreditabwicklung separat eingerichteten Bankkonto am
14.09.2016 ein.
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Zl. KA-12516/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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