Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Kurzprotokoll_gsw.pdf

- S.58

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der Stadt Innsbruck zurückgeführt werden sollen. Zum Prüfungszeitpunkt
wurden allerdings (nur) die oben angeführten € 2,00 Mio. zur notwendigen Finanzierung von Pensionszahlungen geleistet.
Auf diesbezügliche Nachfrage der Kontrollabteilung übermittelte der für
die Veranlagungen des Gestellungsbetriebes zuständige Sachbearbeiter
verschriftlichte Aktenvermerke hinsichtlich der (fälligen) Direktkredite. So
wurden diese restlichen offenen Finanzmittel in Höhe von € 13,70 Mio.
nochmals prolongiert, zum einen bis zum 15.01.2020 (€ 7,00 Mio.) und
zum anderen bis zum 15.06.2020 (€ 6,70 Mio.).
Aus Sicht der Kontrollabteilung sind entsprechend den Bestimmungen
der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 1997) alle
Ausgaben, sofern sie endgültig solche der Gebietskörperschaft sind und
im Laufe des Finanzjahres voraussichtlich fällig werden, zu veranschlagen. Damit wird dem Grundsatz der Vollständigkeit entsprochen. Nur bei
Beachtung dieses Grundsatzes kann verhindert werden, dass dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck Entscheidungen über Ausgaben entzogen werden.
Darüber hinaus verweist die Kontrollabteilung auf die städtische Vermögens- und Schuldenrechnung, in welcher im Rechnungsjahr 2018 erstmals unter der Position sonstige Verbindlichkeiten das „Direktdarlehen“
des Gestellungsbetriebes der Stadt Innsbruck in Höhe von € 29,50 Mio.
sowie deren Tilgungszahlungen ausgewiesen werden. Zum 31.12.2018
wird ein offener Stand von € 27,50 Mio. dargestellt.
5 Kassenlage
Kassengebarung,
Kassenbestand –
Sonderregelung für
das Jahr 2018

In der neuen Rechnungswesen-Software GeOrg wurde im Hinblick auf
den Abschluss der Kassengebarung für das Rechnungsjahr 2018 eine
Auslaufperiode bis 18.01.2019 vorgegeben. Dies bedeutete, dass ausschließlich Rechnungen, welche wirtschaftlich dem Jahr 2018 zuzuordnen waren, noch bis 18.01.2019 zu Lasten des Budgets 2018 (Sollstellung) gebucht werden konnten.
Der von der Stadtkasse zum 31.12.2018 ermittelte buchmäßige Kassenbestand (lt. Kassenbestandsmeldung vom 29.12.2018) ist wie folgt gegliedert:
in €
Bargeld
+ Guthaben bei Bankinstituten

46.769,73
35.264.783,38

+ Veranlagte Kassenmittel
Geldbestand vom 29.12.2018

Prüfung Stadtkassa

731.905,23
36.043.458,34

Darüber hinaus führte die Kontrollabteilung am 26.08.2019 eine Revision
der Stadtkasse durch. Die Zusammenführung des nachgewiesenen Kasseniststandes des Referates Stadtkasse abzüglich der abgebildeten Verrechnungskonten (-Einnahmen/+Ausgaben) stimmte mit der Summe aller

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Zl. KA-12516/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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