Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Kurzprotokoll_gsw.pdf
- S.72
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ren, ist ein Nachtragskredit in Höhe von € 74.600,00 beantragt und mit
GR-Beschluss vom 05.10.2017 auch genehmigt worden.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, die aufgezeigten Sachverhalte zu überprüfen und allfällige Bereinigungen (schnellstmöglich) in die Wege zu leiten.
Im Anhörungsverfahren teilte das betreffende Amt mit, dass die Empfehlungen der Kontrollabteilung, die schl. Reste des Kontos verschiedene
durchlaufender Gelder zu überprüfen und eine Bereinigung durchzuführen schon berücksichtigt sind und es ist beabsichtigt, diese einer Lösung
bis Ende 2019 zuzuführen.
Diverse schl. Reste –
Empfehlung
Die diversen schl. Reste in Höhe von saldiert € 669,76 wurden von der
Kontrollabteilung im Einvernehmen mit den betreffenden Dienststellen
verifiziert und zum Teil noch während der Prüfung bereinigt. In einem Fall
wurde die Umsetzung der Empfehlung der Kontrollabteilung hinsichtlich
der Bereinigung des schl. Restes zugesichert.
Generelle Empfehlung
Insbesondere auch zur Bereinigung allfälliger buchhalterischer Altlasten
empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Rechnungswesen der MA IV
in Zusammenarbeit mit den jeweils fachzuständigen Dienststellen, künftig
eine Abstimmung der schl. Reste bezüglich der Konten der durchlaufenden Gebarung zumindest zum Ende des Jahres für den jeweiligen Rechnungsabschluss vorzunehmen.
Zu dieser Empfehlung wurde vom Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft ergänzend mitgeteilt, dass im Amt für Rechnungswesen die
Durchläuferkonten unterjährig im Rahmen der Erstellung des Rechnungsabschlusses abgestimmt werden. Dabei ist zu erwähnen, dass die
einzelnen Fachdienststellen zeitgerecht aufgefordert werden, die Umlagen in den OH vorzunehmen.
Im Zusammenhang mit den Personalkonten erfolgen die Buchungen aufgrund einer monatlichen Schnittstellen-Einspielung aus dem LOGA Programm. Diese Konten werden vollständig vom Referat für Besoldung
gewartet und abgestimmt.
10 Haftungen der Stadt Innsbruck
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Allgemeines
Entsprechend § 17 Abs. 2 Z 8 VRV 1997 i.d.F. BGBl. II Nr. 118/2007 ist
dem Rechnungsabschluss ein „Nachweis des Standes an Haftungen am
Beginn des Finanzjahres, die Veränderung während des Finanzjahres
(Zugänge und Abgänge) und der Stand am Schluss des Finanzjahres“
anzuschließen.
Haftungsstand
per 31.12.2018
Zum Stichtag 31.12.2018 bestanden gemäß den Angaben im Haftungsnachweis aus Sicht der Stadt Innsbruck Haftungen (Bürge- und Zahlerhaftungen, Ausfallbürgschaften bzw. sonstige Garantien) im betraglichen
Ausmaß von insgesamt € 118.326.973,82. Gegenüber dem Vorjahr
(€ 133.376.160,28) ergab sich ein Rückgang um 11,28 %.
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Zl. KA-12516/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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