Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.45
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22.
IV 18386/2019
Stadtbibliothek Innsbruck, Amraser Straße 2, Zusatz Mietvertrag
zur Präzisierung von Mietgegenstand und Nutzung
Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ und GERECHT, 2 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 19.02.2020:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt dem vorliegenden Zusatz zum Mietvertrag mit der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG vom 15.11.2018, Stadtbibliothek
Innsbruck, Amraser Straße 2, zu.
2.
Zur Präzisierung wird in Vertragspunkt I. "Mietgegenstand" festgehalten,
dass es sich beim Mietgegenstand lediglich um Top GR 1 handelt und die
fälschlich angeführten Bezeichnungen
Top GR 2 und GR 3 ersatzlos gestrichen werden. Die Räumlichkeiten bestehen dessen ungeachtet und unverändert weiterhin aus dem Erdgeschoss
im Ausmaß von ca. 1.994,11 m2 Nutzfläche sowie im 1. OG im Ausmaß von
ca. 1.023,27 m2 Nutzfläche, gesamt sohin 3.017,38 m2.
3.
23.
Der Vertragspunkt III. "Mietzins" des
Mietvertrages vom 15.11.2018 wird dahingehend ergänzt, dass die Mieterin
bestätigt, dass sie den Mietgegenstand
im Sinne des Umsatzsteuergesetzes
(UStG) nahezu ausschließlich für Zwecke benutzen wird, die einen Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Im Falle
einer Änderung hat die Mieterin die
Vermieterin hinsichtlich sämtlicher mit
dem Wegfall des Vorsteuerabzuges
verbundenen Nachteile (z. B. allfällige
Vorsteuernachzahlungen, zukünftige
Vorsteuerkürzungen etc.) schad- und
klaglos zu halten.
MagIbk/13480/PW-STS/14
Parkplatz Kranebitten, Einführung
einer Parkraumbewirtschaftung
(Parkstraßenregelung)
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 19.02.2020:
Auf dem neu errichteten Parkplatz im Stadtteil Kranebitten (Gp. 2745/4 und Gp. 3744
GR-Sitzung 27.02.2020
jeweils KG Hötting) wird eine abgabepflichtige Parkraumbewirtschaftung in Form einer
Parkstraßenregelung im Zeitraum "Montag
bis Sonntag, jeweils von 09:00 Uhr bis
19:00 Uhr“ mit einer Parkabgabe in Höhe
von € 1,-- pro halber Stunde Parkdauer
(maximal € 8,-- pro Kalendertag) eingeführt
(siehe beiliegenden Verordnungsentwurf A).
GRin Mag.a Lutz: Das Problem mit DauerparkerInnen mit der Einführung einer Parkplatzgebühr zu lösen, ist für die ÖVP nicht
nachvollziehbar. Wir haben uns mehrmals
die Situation vor Ort angesehen. Es sind
nicht viele Dauerparkende dort. Im Gegenteil! Der Parkplatz wird von Naherholungssuchenden genutzt. In unseren Augen ist
diese Parkplatzgebühr zu teuer! Um Dauerparkende loszuwerden, gebe es andere
Möglichkeiten und deshalb stimmen wir gegen diesen Antrag. (Beifall)
GR Depaoli: Mein Lieblingsthema - Parkplätze! Wir konnten sehen, dass bei der
Hungerburg Fehler gemacht wurden. Man
erkennt den Fehler daran, dass die BetreiberInnen der Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH zu den NutzerInnen
des Freizeittickets sagten, dass es so nicht
mehr weitergehen kann, und den BesucherInnen ein Teil der Parkgebühr erstattet
wird.
Wir lernen überhaupt nichts aus unseren
Fehlern! Ich sehe ein, dass man die Parkplätze im Kerngebiet der Stadt Innsbruck
bewirtschaftet, um Dauerparkende zu reduzieren. Die Parkplatzbewirtschaftung in Kranebitten ist jedoch ein Anschlag auf Familien! Sieben Tage pro Woche! Niemand
kann mir sagen, weshalb das gemacht wird.
Ich muss die Aussagen von GRin Mag.a Lutz
bestätigen. GERECHT war ca. dreimal vor
Ort. Von DauerparkerInnen kann dort keine
Rede sein! Wenn man Personen vom Dauerparken abbringen möchte, gebe es Alternativen! Es gibt Möglichkeiten, welche die
Familien nichts kosten würden, aber die
Dauerparkenden - die dort nicht sind - wegbringen.
Ein Beispiel: Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl
wusste nicht einmal, dass es beim Baggersee einen Tagesticketautomaten gibt. Dort
bekommt man kostenlos ein Ticket! Damit
hätte man die nicht vorhandenen DauerparkerInnen verjagt, ohne den Leuten das Geld
aus der Tasche zu ziehen!