Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.54
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15.02.2017 und 12.07.2018). Es fehlt der
letzte Beschluss vom Jahr 2019.
Außerdem fiel mir bei Punkt e ein Fehler
auf. Ich zitiere:
"Auf Förderungsmittel besteht kein Rechtsanspruch (§ 15 Abs. 1)."
Nach der neuen Subventionsordnung muss
das § 16 Abs. 1 sein, denn § 15 regelt die
Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die angesprochenen Ungereimtheiten müssen in den Subventionsansuchen des Kulturausschusses geändert werden. (Beifall)
Bgm. Willi: Ich möchte ausdrücklich und
ausgesprochen wertschätzend festhalten,
dass GR Kunst die Dokumente wirklich
durchliest! Vielen Dank dafür. Wenn er sagt,
dass es einen Fehler gibt, müssen wir das
ändern. Wir werden es umsetzen und ich
danke Dir für den Hinweis. Es ist immer gut,
wenn viele Augen die Dokumente kontrollieren. Wir stimmen nun mit der Vornahme
dieser Korrektur ab.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Der Antrag des Kulturausschusses vom
19.02.2020 (Seite 113) wird angenommen.
41.
Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"
41.5
Heart of Noise - Verein zur Förderung zeitgenössischer Musik und
Medienkunst, Heart of Noise Festival 2020
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Denz, 1 Stimme; gegen FPÖ,
7 Stimmen):
Dem Heart of Noise - Verein zur Förderung
zeitgenössischer Musik und Medienkunst
wird eine Subvention in Höhe von
€ 55.000,-- für das Heart of Noise Festival
2020 genehmigt.
41.9
Offtanz Tirol, Jahressubvention 2020
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GR Lukovic, BA MA; einstimmig):
Offtanz Tirol wird eine Jahressubvention in
Höhe von € 20.000,-- genehmigt.
GR-Sitzung 27.02.2020
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
Schriftführerin Spielmann übernimmt die
Schriftführung.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 18.02.2020 und
27.02.2020:
42.
MagIbk/29523/SP-BB-IG/1/
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B12, Igls, Bereich Lanser
Straße, Obexerstraße und Grätschenwinkelweg (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. IG-B1a
und Nr. IG-B1b), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
18.02.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IG-B12, Igls, Bereich Lanser
Straße, Obexerstraße und Grätschenwinkelweg (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. IG-B1a und Nr. IG-B1b), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.