Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
- S.183
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Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 18.02.2019
(zu Punkt 41.8)
Stadt Innsbruck, Finanzierungsplan für die Gemeinderatsperiode 2018 bis 2024;
Zahl GfGR/11/2019;
ANFRAGE von GR Kunst (FPÖ) vom 24.01.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Die FPÖ hat am 24.01.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Wie sich im Zuge der Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre und des vorgelegten Haushaltsplans 2019 herausstellte, ist die finanzielle Lage der Stadt Innsbruck besorgniserregend.
Der Rücklagenstand wurde erheblich verringert, im Gegenzug stieg die Verschuldung bis zum
Jahresende 2018 auf über € 124 Mio., weil Projekte des Außerordentlichen Haushalts (AOH)
zunehmend drittmittelfinanziert werden müssen.
Es wird in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
Frage 1:
Welcher Finanzierungsbedarf wird für bereits laufende, über den außerordentlichen Haushalt (AOH) finanzierte Vorhaben für die Haushalte 2020 bis 2024 jeweils erwartet?
Antwort:
Mit Inkrafttreten der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) wird nicht mehr zwischen ordentlichem und außerordentlichem Haushalt unterschieden. Im mittelfristigen Investitionsplan wird
für die kommenden Jahre von nachstehendem Investitionsvolumen ausgegangen:
2020
2021
2022
2023
2024
€ 25.800.000
€ 25.300.000
€ 21.500.000
€ 45.420.000
€ 27.145.000