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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.187

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Diese Ausgabe – 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
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Nutzfläche, Adresse, Datum erstes Gespräch mit Projektwerber/in, aktueller Projektstatus.
Antwort:

Im digitalen Aktenbearbeitungsprogramm ActaNova scheinen derzeit insgesamt 574 Akten "in Bearbeitung" auf, wobei darunter auch solche sind, bei
denen bereits eine Baubewilligung erteilt wurde, diese aber aufgrund der offenen Rechtsmittelfrist oder aufgrund eines anhängigen Rechtsmittelverfahrens noch nicht rechtskräftig ist. Von diesen 574 Bauverfahren betreffen ca.
65 Wohnbauvorhaben mit insgesamt ca. 1.250 geplanten Wohnungen (bzw.
handelt es sich teilweise um Einfamilienhäuser).
Eine lückenlose Ermittlung der eingereichten aber noch nicht genehmigten
Wohnbauprojekte wäre mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden,
darüber hinaus ist aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weitergehende
Beantwortung der Frage möglich.

Frage 3:

Bitte begründen Sie bei jedem der laut Frage 1 und Frage 2 aufgelisteten Projekte,
warum diese noch nicht errichtet bzw. baugenehmigt wurden. (Mängel, Verhandlungen zum geförderten Wohnbau, Status qua Kurzbericht etc.)

Antwort:

Die Frage, warum bereits bewilligte Projekte noch nicht errichtet wurden,
kann nicht beantwortet werden, nachdem die Tiroler Bauordnung (TBO) keine
grundsätzliche Verpflichtung normiert, einen bewilligten Bau auszuführen.
Eine Baubewilligung erzeugt somit das Recht, nicht aber die Pflicht, ein Bauprojekt umzusetzen, die Verwirklichung des bewilligten Projektes liegt nicht
in der Sphäre der Behörde.
Die Gründe, warum anhängige Bauansuchen noch nicht genehmigt wurden,
liegen zum einen darin, dass die entsprechenden Ansuchen gerade erst bzw.
vor kurzem gestellt wurden. Bei den Bauverfahren, die bereits länger in Bearbeitung sind, liegt dies entweder daran, dass umfangreiche bzw. mehrfache
Nachforderungen erforderlich waren oder das Projekt zur Beseitigung eines
Versagungsgrundes modifiziert werden musste. Verzögerungen treten weiters insbesondere bei jenen Bauverfahren ein, bei welchen Stellungnahmen
des Sachverständigenbeirates nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz
(SOG) 2003, des Innsbrucker Gestaltungsbeirates (IGB) oder externer Sachverständiger (Wildbach- und Lawinenverbauung, Landesgeologie) eingeholt
werden.

Frage 4:

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren bei größeren Wohnbauprojekten
(Kubatur ab ca. 5.000 m³) in der Stadt Innsbruck bei einem privaten Bauträger
durchschnittlich? Angabe in Monaten/Jahren (Beginn: Erstgespräch der ProjektwerberInnen bei der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
Ende: Baubescheid)

Antwort:

Zu Frage 4 und 5 ist aus behördlicher Sicht festzuhalten, dass bei der Abwicklung der Bauverfahren und Bearbeitung der entsprechenden Bauansuchen
kein Unterschied gemacht wird, ob von einem privaten Bauträger oder von
einem gemeinnützigen Bauträger die Erteilung einer Baubewilligung begehrt
wird.
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