Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.175
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durchschnittliche Pro-Kopf-Aufwand einschließlich Lohnnebenkosten
(ohne Berücksichtigung der Lehrlinge und der zugewiesenen Mitarbeiter)
betrug im Jahr 2018 € 50,9 Tsd. (2017: € 52,5 Tsd.).
Nebengebühren
Die im Sinne des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes bzw. der Nebengebührenverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck an die aktiven
Bediensteten geleisteten Vergütungen und Zulagen beliefen sich (mit
Ausnahme der Verwaltungsdienstzulage) auf € 9,426 Mio. Gegenüber
dem Vorjahr hat sich der Aufwand um € 513,7 Tsd. (+ 5,76 %) erhöht.
Schuldenstand per
31.12.2018 und
Schuldendienst im
Jahr 2018
In der Jahresrechnung der Stadt Innsbruck wird zum Ende des Jahres
2018 ein Gesamtschuldenstand im Ausmaß von € 121.656.086,92 dokumentiert.
Dieser ergibt sich rechnerisch in der Weise, als sich der Schuldenstand
zu Jahresbeginn 2018 auf € 78.352.962,08 belief. Unter Berücksichtigung dreier verbuchter Neukreditzuzählungen im Gesamtbetrag von
€ 45.000.000,00 (€ 10.000.000,00 am 15.05.2018, nochmals
€ 10.000.000,00 am 15.05.2018 und € 25.000.000,00 am 20.12.2018)
sowie unter Einschluss der im Jahr 2018 vorgenommenen planmäßigen
Tilgungen in der Höhe von insgesamt € 1.696.875,16 lässt sich der in der
Jahresrechnung 2018 abgebildete Schuldenstand von € 121.656.086,92
errechnen. Für Zinsen (und Nebenkosten) wurde ein Gesamtbetrag in
Höhe von € 1.074.586,35 aufgewendet.
Pro-Kopf-Verschuldung
Im Beobachtungszeitraum 31.12.2017 bis 31.12.2018 ist der Schuldenstand somit um € 43.303.124,84 – das entspricht 55,27 % – gestiegen.
Dem folgend hat sich auch die Pro-Kopf-Verschuldung von € 603,15 im
Jahr 2017 auf € 920,66 im Jahr 2018 erhöht.
(Erster) Finanzierungsvertrag (A) mit der
Europäischen
Investitionsbank (EIB)
über € 50.000.000,00
Die im Jahr 2018 zugezählten Neukredite (Tranche 4 über
€ 10.000.000,00, Tranche 5 über € 10.000.000,00 und Tranche 6 über
€ 25.000.000,00 beansprucht bei der Europäischen Investitionsbank –
EIB) wurden – ebenso wie die in den Jahren 2016 und 2017 beanspruchten Kredite (Tranche 1 € 10.000.000,00, Tranche 2 über € 23.500.000,00
und Tranche 3 über € 16.500.000,00) – vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.07.2016 bewilligt. Die vom damaligen Referat Subventionswesen / Kalkulationen / Grundstücksbewertungen der MA IV erstellte
Vorlage vom 04.07.2016 (mit umfassenden Erläuterungen und Anlagen)
erklärte die wesentlichen Eckpunkte und Überlegungen zur Entscheidungsfindung. Weiters verwies sie auch darauf, dass der eingerichtete
Anlagebeirat (seit Herbst 2016 „Finanzbeirat“) der Stadt Innsbruck in den
Entwicklungs- und Entscheidungsprozess eingebunden worden ist.
Auf der Grundlage dieser Amtsvorlage erteilte der Gemeinderat seine
Zustimmung, im Zusammenhang mit der Ausfinanzierung von Kosten
des Straßen- und Regionalbahnprojektes bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) Kreditmittel bis zu einer Gesamthöhe von
€ 150.000.000,00 zu beanspruchen. Ohne diese Beschlussvorlage in all
ihren Details und verbunden mit all ihren Hintergründen darzustellen,
wurde dabei die Freigabe erteilt, dieses gesamte Kreditportfolio bei der
EIB im Hinblick auf Verzinsung und Rückzahlung wie folgt zu beanspruchen:
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Zl. KA-12516/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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