Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.179
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Der als Rahmenvorgabe für die Kreditbeanspruchung festgelegte
Kreditanteil „Fixzins, 15 Jahre, endfällig“ im Gesamtbetrag von
€ 50.000.000,00 war durch die Kredittranchen 5 und 6 (zusammen
€ 35.000.000,00) erst teilweise ausgenutzt.
Der als Rahmenvorgabe für die Kreditbeanspruchung festgelegte Kreditanteil „variabel verzinst, 25 Jahre, die ersten 5 Jahre tilgungsfrei“ war
gänzlich unausgenutzt.
15-jährige endfällige
Ausleihungen
bei der EIB –
Empfehlung
Zu den bei der EIB zuletzt beanspruchten 15-jährigen endfälligen Ausleihungen erwähnte die Kontrollabteilung, dass dieser Ausstattungsvorschlag seinerzeit von der Fachdienststelle in Zusammenarbeit mit einem
externen Berater (dem externen Controller des Finanzbeirates der Stadt
Innsbruck) unter Angabe entsprechender fachlicher Begründungen vorgeschlagen und vom Gemeinderat beschlossen worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft bezüglich dieser endfälligen Finanzierungstranchen (bei Würdigung der erwähnten fachlichen Begründungen), unter Einbindung des
städtischen Finanzbeirates (inkl. dem externen Controller) die Einrichtung eines (zumindest teilweisen) budgetär möglichen und allenfalls umsetzbaren Tilgungs- bzw. Ansparkonzeptes in Erwägung zu ziehen bzw.
zu prüfen.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang unter anderem, dass vom amtierenden Finanzdirektor in
der Sitzung des städtischen Finanzbeirates vom 08.11.2018 dahingehend ein „Ansparmodell in Form einer Rücklagenbildung“ in Aussicht
gestellt worden ist.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme pflichtete das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft / Referat für Budgetabwicklung und Finanzcontrolling der Anregung der Kontrollabteilung vollinhaltlich bei.
Einteilung der
Schulden in
Schuldenarten
Die Finanzschulden sind gemäß den Bestimmungen der VRV in vier
Schuldenarten zu gliedern, bei deren Einteilung in die jeweilige Schuldenart die Bedeckung des Schuldendienstes maßgebend ist.
Dabei werden in der Schuldenart 1 Schulden erfasst, deren Schuldendienst mehr als zur Hälfte aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen
werden muss und daher den öffentlichen Haushalt erheblich belastet. Die
Schuldenart 2 betrifft Schulden für Einrichtungen der Gebietskörperschaft, bei denen jährlich ordentliche Einnahmen in der Höhe von
mindestens 50 % der ordentlichen Ausgaben erzielt werden. Die Schuldenart 4 wird nach den Regelungen der VRV umschrieben als Schulden,
die für sonstige Rechtsträger aufgenommen worden sind und deren
Schuldendienst mindestens zur Hälfte erstattet wird.
Der Schuldenstand per 31.12.2018 verteilt sich mit 91,24 % auf die
Schuldenart 1 (€ 110.994.646,67), mit 6,84 % auf die Schuldenart 2
(€ 8.322.182,08) und mit 1,92 % auf die Schuldenart 4 (€ 2.339.258,17).
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Zl. KA-12516/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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