Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.180
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Entwicklung des
Schuldenstandes in
Abhängigkeit der
Schuldenart
Nachdem die im Jahr 2018 neu beanspruchten Kreditmittel der Schuldenart 1 zuzuordnen sind, kam es im Vergleich zum Vorjahr zu einer
noch deutlicheren Verschiebung bei der Zuordnung der Schuldenstände
zu den jeweiligen Schuldenarten zugunsten der Schuldenart 1.
Weiterverrechnung
Zins- und Tilgungszahlungen für Schulden
der Schuldenart 4 –
Empfehlung
Der Schuldenart 4 sind zum 31.12.2018 insgesamt 6 Darlehen und Kredite zugeordnet. Die Prüfung der zugrundeliegenden Verträge zeigte,
dass sowohl die Zins- als auch die Tilgungszahlungen (2018: insgesamt
€ 187.857,51) von der Stadt Innsbruck zur Gänze weiterverrechnet worden sind. Die Vereinnahmung der Refundierungsbeträge erfolgt(e) im
städtischen Haushalt im UA 911000 – Darlehen (soweit nicht aufgeteilt)
auf den Voranschlagsposten 249000 – Darlehen an Finanzunternehmen
und andere sowie 820000 – Zinsen aus Darlehen.
Auffallend war jedoch für die Kontrollabteilung der sich auf diesen beiden
einnahmenseitigen Voranschlagsposten ergebende schließliche Rest
von insgesamt € 88.691,44. Bei Bereinigung der Zins- und Tilgungsvorschreibungen für die jeweiligen IV. Quartale bzw. 2. Halbjahre des Jahres 2018 (€ 62.731,26), welche zum Rückersatz üblicherweise Anfang
des Folgejahres (also 2019) vorgeschrieben und bezahlt werden, ließ
sich ein verbleibender schließlicher Rest von insgesamt € 25.960,18 errechnen. Die dahingehende Abstimmung der Kontrollabteilung führte
zum Ergebnis, dass von einem betroffenen Rechtsträger offensichtlich
zwei Vorschreibungen aus Vorjahren (III. Quartal 2017 und I. Quartal
2018) zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung Anfang August
2019 unbeglichen waren. Zusätzlich war auch die dahingehende Vorschreibung betreffend das I. Quartal 2019 im Betrag von € 12.980,09
vom betroffenen Rechtsträger zum Prüfungszeitpunkt noch nicht beglichen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, die aufgezeigten Kassenreste abzustimmen und die
Zahlung der ausständigen Beträge beim betroffenen Rechtsträger einzumahnen.
Im Anhörungsverfahren bestätigte das Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft / Referat für Budgetabwicklung und Finanzcontrolling, dass die
Kassenreste überprüft worden wären und die Rückstände beim betroffenen Schuldner eingefordert werden würden.
Schulden der
Schuldenart 4 in
Verbindung mit
„Nachweis über
gegebene Darlehen“ –
Empfehlung
Neben anderen Positionen werden die in der Schuldenart 4 dokumentierten Darlehen und Kredite aufgrund der (vertraglichen) Konstruktion der
Weiterverrechnung der Zins- und Tilgungszahlungen an die betroffenen
Rechtsträger in der Jahresrechnung auch im „Nachweis über gegebene
Darlehen“ (gemäß § 17 Abs. 2 Z 5 VRV 1997) abgebildet.
Dabei war für die Kontrollabteilung – wie bereits bei der letztjährigen Prüfung von ihr moniert – auffallend, dass bei allen in diesem Nachweis angeführten Positionen die Vertragsdetails (erneut) wie folgt angegeben
worden sind:
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-12516/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
20