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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.186

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Zahlwege des Referates Buchhaltung überein. Eine diesbezügliche Niederschrift wurde dem Herrn Bürgermeister am 26.08.2019 unter der Geschäftszahl KA-12223/2019 übermittelt.
6 (Kennzahlen-)Analyse Rechnungsquerschnitt 2018
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Allgemeines zum
Rechnungsquerschnitt

Der Rechnungsquerschnitt gemäß Anlage 5b der VRV 1997 i.d.F.
BGBl. II Nr. 118/2007 gibt in verdichteter Form den Voranschlag bzw.
Rechnungsabschluss wieder. Die jeweilige Bezeichnung als „Querschnitt“ basiert auf dem Umstand, dass dieser sämtliche Einnahmen und
Ausgaben des Ordentlichen und des Außerordentlichen Haushalts ausgehend von festgelegten Einnahmen- und Ausgabenarten über alle Ansätze der funktionellen Gliederung in einem Betrag abbildet.

Kennzahlen anhand
KDZ-Quicktest

Ausgehend vom Rechnungsquerschnitt des Haushaltsjahres 2018 ermittelte die Kontrollabteilung die vom KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung bzw. der KDZ Managementberatungs- und WeiterbildungsGmbH
entwickelten Kennzahlen des so genannten „KDZ-Quicktests“.
Um maßgebliche Entwicklungen und Tendenzen im Zeitablauf erkennbar
zu machen, wurden auch die Kennzahlen aus den jeweiligen Rechnungsabschlüssen bzw. -querschnitten für die Haushaltsjahre 2009 bis
2017 (10-jähriger Vergleichszeitraum) berechnet und dargestellt.

Öffentliche Sparquote
(ÖSQ)

Die Öffentliche Sparquote (ÖSQ) gibt das Verhältnis zwischen dem Saldo 1 – Ergebnis der laufenden Gebarung (KZ 91) und der Summe der
Ausgaben der laufenden Gebarung (KZ 29) ohne Berücksichtigung der
Gewinnentnahmen der Gemeinde von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (A 85 – 89) an.
Diese Kennzahl wird in der Weise interpretiert, dass je höher der Wert
liegt, desto mehr Mittel stehen zur (teilweisen) Finanzierung der Ausgaben der Vermögensgebarung zur Verfügung.
Im Haushaltsjahr 2018 ergab sich mit einem Wert von 10,26 % gegenüber dem Vorjahr eine höhere ÖSQ (Vorjahr 2017: 8,17%). Das Ergebnis
der laufenden Gebarung lag im Jahr 2018 bei € 34,37 Mio. (2017: €
26,47 Mio.)

Eigenfinanzierungsquote
(EFQ)

Die Eigenfinanzierungsquote (EFQ) gibt an, in welchem Ausmaß die
Ausgaben der laufenden Gebarung (KZ 29) und die Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (KZ 49) durch Einnahmen
der laufenden Gebarung (KZ 19) und Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (KZ 39) gedeckt sind.
Werte über 100 % bedeuten, dass Mittel zur Schuldenreduzierung bzw.
zum Aufbau von Rücklagen zur Verfügung stehen. Werte unter 100 %
bedeuten im Umkehrschluss, dass die Finanzierung der angesprochenen
Ausgaben durch Finanztransaktionen (z.B. Rücklagenauflösungen, Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren, Schuldenaufnahmen
usw.) zu erfolgen hat.

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Zl. KA-12516/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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