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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.190

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T1ransfereinnahmen Stadt Innsbruck von Trägern des öffentlichen Reclhts
(Beträge in €)
Transferzahllu ngen von

... Bund , Bun dlesfonds und Bun desk:ammem
... Lan dl, Lan desfonds und Landeskammern
... Gemeinden, Geme i11deverbänden/-fonds
... Sozialversicllerungsträgem
... sonst. Träqern des öffentl. Rechts
Su mme

HH-Ja h,1r 2018

HH-Jah1r 2017

9.764.361,98
35.908.805,46
0,00
239.361,66

8.572.833,80
42 .499.1 20,08
0,00
236.91 4,28

42.504,26

39.604,06

45.955..033 36

51.348.472 22

Transferausgaben Stadt Innsbruck an Träger des öffentlichen Rechts
(Beträge in €)
Transf erzah lungen an

... Bund , Bundlesfondls und Bun deskammern
... Lan dl, Landesfonds und Landes kammern
... Gemeinden, Geme i11deverbänden/-fonds
... Sozialversicllerungsträgem
... sonst. Träqern des öffentl. Rechts
Summe

Transferbeziehung
Stadt Innsbruck / Land
Tirol – Transfersaldo zu
Lasten der Stadt
Innsbruck

HH -Jah1r 2018

HH -Jah1r 2017

1.653,51
92.860.32 1,74
16.7 14,00
0,00

66.992 ,20
88.348.664,75
57.899,70
0,00

99.1 36,23

96.170,73

92.977 .825 48

88.569 ..727 38

Aus inhaltlicher Sicht betrifft der Großteil der dargestellten Zahlungen die
Transferbeziehung zwischen Stadt Innsbruck und Land Tirol.
Als Differenz zwischen den der Stadt Innsbruck zugeflossenen Transfereinnahmen und den an das Land Tirol geleisteten Transferzahlungen
ermittelte die Kontrollabteilung im Haushaltsjahr 2018 einen Transfersaldo in Höhe von € 56.951.516,28 (Vorjahr 2017: € 45.849.544,67) zu Lasten der Stadt Innsbruck.
Die deutliche Reduktion bei den gesamten Transferzahlungseinnahmen
des Landes im Vergleich zum Vorjahr ist vordergründig darauf zurückzuführen, dass von der Stadt Innsbruck im Haushaltsjahr 2017 zur Bedeckung entsprechender Ausgaben im Zusammenhang mit dem Haus
der Musik eine Transferzahlung des Landes Tirol im Ausmaß von
€ 10.100.000,00 (2018: € 2.174.598,00) vereinnahmt worden ist.
Generell entfällt von der einnahmenseitig vom Land Tirol im Jahr 2018
verbuchten Gesamtsumme von € 35.908.805,46 (2017: € 42.499.120,08)
ein Betrag von € 17.814.759,39 (2017: € 27.375.011,10) auf die
(Teil-)Finanzierung von Investitionsprojekten (Außerordentlicher Haushalt). Der restliche Betrag von € 18.094.046,07 (2017: € 15.124.108,98)
wurde als Transferzahlungen im Ordentlichen Haushalt vereinnahmt.

Transferzahlungen
Stadt an Land
betreffend Gruppe 4 –
Soziale Wohlfahrt und
Wohnbauförderung

Ausgabenseitig bilden die der Gruppe 4 – Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung zuzuordnenden Ansätze jene Bereiche, in denen das
aus betraglicher Sicht höchste finanzielle Volumen der Transferzahlungen der Stadt Innsbruck an das Land Tirol gebunden ist. Im Detail betreffen die diesbezüglichen städtischen Transferzahlungen die Ansätze
411000 – Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe, 413000 – Maßnahmen der Behindertenhilfe, 439000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen (Jugendwohlfahrt) sowie 480010 – Wohnbauförderung (Mietenbeihilfe).

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Zl. KA-12516/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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