Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.198

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Aussicht gestellten Baufelder bzw. zum Zweck der Akontierung der Errichtung des zukünftigen Wohnbauvorhabens „Campagne Areal“ leistet.
Dieser Betrag wurde auf dem Konto 365800 der durchlaufenden Gebarung als Einnahme eingebucht.
Weiters wurde unter Punkt 5 c) des Vertrages festgelegt, dass die Stadt
Innsbruck einen Betrag von




€ 3.000.000,00 bis 31.12.2019,
€ 3.000.000,00 bis 31.12.2021 sowie
€ 2.000.000,00 bis 31.12.2024

samt festgelegtem Zinssatz an die NHT/Stadtbau zurückzuzahlen hat,
wenn nicht bis zu diesen Terminen ein Kauf- bzw. Baurechtsvertrag zustande kommt.
Auf der Grundlage des abgeschlossenen Partnerschaftsvertrages hat die
Kontrollabteilung bei den beteiligten Fachdienststellen (MA I – Amt für
Präsidialangelegenheiten, MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft) den Termin 31.12.2019 hinsichtlich der Rückzahlung des Teilbetrages von € 3.000.000,00 zuzüglich vertraglich vereinbarter Verzinsung
an die NHT in Erinnerung gerufen.
Das Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I/Allgemeine Verwaltungsdienste hat in ihrer Stellungnahme u.a. mitgeteilt, dass das Referat für
Liegenschaftsangelegenheiten gemeinsam mit der MA IV, Referat Liegenschaftsbewertungen und der IIG KG letztlich nach intensiven Verhandlungen mit der NHT einen entsprechenden Kaufvertragsentwurf
dem Stadtsenat zur Beschlussfassung gem. § 33 IStR (Notrechtsverfügung) vorlegen wird. Dies ist deshalb notwendig, da aufgrund des Partnerschaftsvertrages der Kaufvertrag vor dem 31.12.2019 unterfertigt sein
muss. Ein Baubeginn wäre mit November 2019 möglich, wenn der Kaufvertrag im Oktober 2019 beschlossen wird. Sollte dies nicht der Fall sein,
verzögert sich der Baubeginn um ca. ein Jahr und die Rückzahlung der
Stadt Innsbruck an die NHT/Stadtbau in Höhe von € 3.000.000,00 würde
fällig werden.
Schl. Reste
Zinszahlung
Bankdarlehen sowie
Ausgleich PKF

Beide schließlichen Reste resultierten aus der Einbuchung im GeOrg per
31.12.2018. Die Ausgleichsbuchungen bzw. Glattstellungen in der durchlaufenden Gebarung erfolgten am 02.01.2019.

Schl. Reste aus
diversen Grundstücksgeschäften –
Empfehlung

 Gerichtliche Eintragungsgebühren Grundstücksgeschäft Wohnbauund Footballzentrum Pradl in Höhe von insgesamt € 121.870,00;
 Kaufpreiszahlungen an die jeweiligen Grundeigentümer sowie die sich
aus diesen Grundkäufen errechnete und abzuführende Grunderwerbsund Immobilienertragsteuer in Höhe von insgesamt € 4.832.525,42 aus
dem Ankauf von Grundstücken und Anteilen in Pradl („Sillhöfe“) für
Zwecke der Wohnbebauung bzw. Projektentwicklung;

 Offener Posten Nachzahlung ImmoEst 2013 im Betrag von
€ 74.553,00; Immobilienertragsteuer aus einem Grundstücksgeschäft
im Jahr 2013 (Seniorenwohnheim An-der-Lan-Straße), resultierend
aus einer Betriebsprüfung des Finanzamtes Innsbruck im Jahr 2017.
Die Zahlung an das BM für Finanzen erfolgte 06.09.2017 zu Lasten
des Kontos 365800 der durchlaufenden Gebarung. Da die Mittel auf
der betreffenden Finanzposition des AO-Haushaltes ausgeschöpft wa…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-12516/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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