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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.200

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Angabe zu
„Haftungsnehmer“ –
Empfehlung

Im vergangenen Jahr (also bei der Prüfung der Jahresrechnung 2017
bzw. des Haftungsnachweises per 31.12.2017) monierte die Kontrollabteilung, dass bei allen angeführten Haftungskonten als Haftungsnehmer
die „Finanzverwaltung“ aufschien. Nach Meinung der Kontrollabteilung
sollte als Haftungsnehmer jedoch der jeweilige Rechtsträger aufscheinen, für welchen die Stadt Innsbruck eine entsprechende Haftung übernommen hat. Die städtische Finanzverwaltung bzw. die Stadt Innsbruck
selbst ist der jeweilige Haftungsgeber.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft eine dahingehende Anpassung der Angaben im Haftungsnachweis zu überprüfen und gegebenenfalls zu vollziehen, was von der
zuständigen Fachdienststelle im letztjährigen Anhörungsverfahren zugesagt worden ist.
Wie die diesjährige Prüfung des Haftungsnachweises per 31.12.2018
zeigte, wurden von der Fachdienststelle als Haftungsnehmer die jeweiligen Rechtsträger erfasst, für welche die Stadt Innsbruck entsprechende
Haftungen übernommen hat.
Der Vollständigkeit halber machte die Kontrollabteilung allerdings darauf
aufmerksam, dass – offensichtlich bedingt durch programmtechnische
Vorgaben bzw. Einstellungen – die Haftungsnehmer bei ihrer Bezeichnung verkürzt angedruckt werden. Nachdem der Großteil der städtischen
Haftungen auf die Innsbrucker Immobilien GmbH & CoKG (IIG KG) entfällt, wird bezüglich des jeweiligen Haftungsnehmers im Nachweis des
Jahres 2018 dahingehend lediglich „Innsbrucker“ angedruckt. Auch bei
anderen Haftungen, bspw. für die Abfallbehandlung Ahrental GmbH
(AAG), wird die Bezeichnung des Haftungsnehmers lediglich verkürzt mit
„Abfallbehandlung“ angeführt. Bei einzelnen Haftungen ist die Bezeichnung des jeweiligen Haftungsnehmers nach Meinung der Kontrollabteilung nach wie vor unzutreffend.
Im Sinne einer transparenten und informationshaltigen Angabe des Haftungsnehmers empfahl die Kontrollabteilung, hier Verbesserungsmöglichkeiten (bspw. Programmierung einer längeren Textzeile, Verwendung
aussagekräftiger Abkürzungen etc.) zu überprüfen und umzusetzen.

Haftungsstand
per 31.12.2018 –
Verifizierung der
Aushaftungen

Wie alljährlich führte die Kontrollabteilung eine stichprobenhafte Verifizierung der im Nachweis angegebenen Haftungsstände per 31.12.2018
anhand der den jeweiligen Haftungen zugrundeliegenden Kredite und
Darlehen bzw. der maßgeblichen Kontoauszüge und Restsaldenbestätigungen der Kreditinstitute durch.
Im Gegensatz zu Prüfungen aus Vorjahren ergab die dahingehende Einschau der Kontrollabteilung im heurigen Jahr keine Beanstandungen.
Anregungen der Kontrollabteilung, welche im Zuge vorjähriger Prüfungen
ausgesprochen worden sind, wurden bei der Erstellung des Haftungsnachweises per 31.12.2018 somit berücksichtigt.

Neue
Haftungsübernahmen

Im Haftungsnachweis per 31.12.2018 scheinen im Vergleich zum Vorjahr
neue Haftungen für Darlehen der IIG KG im Gesamtbetrag von
€ 24.296.289,77 (Darlehensnominale beträgt € 26.703.000,00) auf.

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Zl. KA-12516/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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