Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.201
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Von der Stadt Innsbruck wurden für diese Darlehen Bürge- und Zahlerhaftungen gemäß § 1357 ABGB übernommen.
Hinsichtlich der durch die Stadt Innsbruck neu übernommenen Haftungen bestätigte die Kontrollabteilung, dass in allen Fällen die gemäß
§ 78 Abs. 1 IStR erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen
der Tiroler Landesregierung eingeholt worden sind.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass fünf der
zwölf neuen Haftungsübernahmen Umschuldungen von Darlehen der IIG
KG betreffen, für welche die Stadt Innsbruck bei den Vorgängerbanken
bereits entsprechende Haftungserklärungen unterfertigt hatte. Das nominelle Umschuldungsvolumen belief sich auf einen Betrag von
€ 13.513.000,00. Die neuen Haftungsübernahmen der Stadt Innsbruck
sind unter diesem (Umschuldungs-)Aspekt somit relativiert zu betrachten.
Aufteilung nach
Rechtsträger
Zum Ende des Haushaltsjahres 2018 entfällt mit einem Anteil von
ca. 76,7 % der Großteil der übernommenen Bürgschaften und Garantien
auf Haftungen bezüglich Darlehen der IIG KG und von durch die IISG
verwalteter Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEGs). Ein Anteil von
ca. 0,3 % betrifft Haftungen für die IKB AG. Ca. 9,5 % der von der Stadt
Innsbruck übernommenen Haftungen betreffen Garantien im Zusammenhang mit dem Erwerb der Sowi/City-Garage (für die Sowi Garage
Beteiligungs GmbH und die SOWI – Investor – Bauträger GmbH). Rund
5,1 % der Haftungen zum Jahresende 2018 sind Ausleihungen der Innsbrucker Stadtbau GmbH zurechenbar. Ca. 5,8 % des Haftungsvolumens
per 31.12.2018 sind der Abfallbehandlung Ahrental GmbH (AAG) zuordenbar. Die restlichen 2,6 % der städtischen Haftungen betreffen das
Haus St. Josef am Inn, die Congress und Messe Innsbruck GmbH, die
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB), den Verein der Waldorfpädagogik Tirol sowie das Seniorenheim St. Raphael.
Ein maßgeblicher Rückgang im Vergleich zum Vorjahr war allen voran im
Bereich der Haftungsübernahmen für die IKB AG zu verzeichnen. Dieser
Umstand war darauf zurückzuführen, dass ein (langfristiges) Wasserwirtschaftsfonds-Darlehen von der IKB AG im Jahr 2018 vorzeitig getilgt
worden ist (ca. € 16,3 Mio.).
Berechnung Haftungswert gemäß
Verordnung über die
Festlegung von
Haftungsobergrenzen
Aufbauend auf den Vorgaben gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von Haftungsobergrenzen, LGBl. Nr. 39/2012
vom 13.04.2012 nahm die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft Berechnungen der jeweiligen Haftungswerte vor. Diese dokumentierten zum Stichtag 31.12.2018 einen summierten Wert der Haftungen in
Höhe von € 66.519.412,34.
Dieser von der MA IV berechnete Haftungswert per 31.12.2018 war für
die Kontrollabteilung grundsätzlich nachvollziehbar und entsprach im
Hinblick auf die vorgesehene Haftungsobergrenze – bei individueller Betrachtung der Stadt Innsbruck – einem Ausnutzungsgrad von 49,30 %
Bezogen auf eine im Nachweis geführte Haftung für die Innsbrucker
Stadtbau GmbH wurde von der Kontrollabteilung (erneut) darauf hingewiesen, dass diese in den Berechnungsgrundlagen der MA IV entgegen
der weiteren drei für dieses Unternehmen bestehenden Haftungen der
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Zl. KA-12516/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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