Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.230
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Stadtmagistrat Innsbruck
e~elangt am
NEOS Innsbruck, 29.01. 2020 DKN
29. Jan, 2020
&F6Rf 1lo12020
Geschäffsstelle für Gememdellt und Slidtsenal
(zu Punkt 51.3)
Antrag gem. § 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck idgf)
Entfall der Mitteilung zum Besuch politischer Mandatar innen in
Schulen in den allgemeinen Richtlinien städtischer Pflichtschulen
Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely stellt hiermit gemäß§ 20
Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehenden
ANTRAG
betreffend eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt.
Sachverhalt:
In den allgemeinen Richtlinien für städtische Pflichtschulen wird unter
15.) Besuch von politischen Mandataren folgende Mitteilung des Bürgermeisters vom 23. 06. 1994 angeordnet:
„ Es entspricht ständiger Übung, dass Besuche ressortfremder Mandatare
des Gemeinderates in städtischen Schulen einer vorangehenden Genehmigung durch den Bürgermeister oder den ressortverantwortlichen Mandatarlnnen bedurften; zumindest war das Einvernehmen mit dem zuständigen
Amtsvorstand vorher herbeizuführen. Aus gegebenem Anlass weise ich
darauf hin, dass ich im Interesse einer geordneten Abwicklung der Verwaltung diese Übung beibehalten möchte."
Am 07.10.2008 wurden vom Bildungsministerium das beigefügte Rund schreiben ausgesandt, das auf der Rechtsgrundlage des §46 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetzes und des §2 Schulorganisationsgesetzes parteipoliti-·
sehe Werbung an Schulen klar regelt und dem Ermessen der Schulleiter_ innen überlässt.
Antrag:
Der Gemeinderat wolle beschließen, dass in den allgemeinen Richtlinien
für städtische Pflichtschulen, der Punkt 15.) zum Besuch von politischen
Mandataren entfällt, da er nicht in die Agenden der Stadt Innsbruck als
Schulerhalterin fällt und über schulrechtliche Vorgaben geregelt ist.
Begründung:
Die Vorgaben schulrechtlicher Vorgaben bedürfen keiner Begründung.
Ich bitte die Kolle innen und Kollegen des Gemeinderats daher um Zustimmfnl
Mag.a
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