Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.293
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(zu Punkt 53.1)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Sachbearbeiter
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 13.02.2020
Stadt Innsbruck, Kündigung Vertragsbedienstete, Beschlussfassung durch Stadtsenat; Zahl GfGR/7/2020;
ANFRAGE von GR Lassenberger (FPÖ) vom 29.01.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Lassenberger hat am 29.01.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen
Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Die "Kundmachung der Landesregierung vom 17. Juni 1975 über die Wiederverlautbarung
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck" (IStR), StF: LGBI. Nr. 5 3/1975 i.d.g.F. regelt in ihrem § 28 die Zuständigkeiten des Stadtsenats. Unter anderem findet sich in Abs. 2
lit. b dabei die Bestimmung, dass die Kündigung von Vertragsbediensteten, deren Dienstverhältnis ununterbrochen mindestens fünf Jahre gedauert hat, durch den Stadtsenat beschlossen werden muss.
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
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Frage 1:
Wie viele Vertragsbedienstete, deren Dienstverhältnis ununterbrochen mindestens
fünf Jahre gedauert hat, wurden in den Jahren 2008 bis 2019 jeweils gekündigt?
Antwort:
Nach Durchsicht aller Personalakten von ausgeschiedenen MitarbeiterInnen,
bei denen nicht durch Pensionierung das Dienstverhältnis aufgelöst wurde,
kann berichtet werden, dass keine Vertragsbedienstete/kein Vertragsbediensteter, deren/dessen Dienstverhältnis mindestens fünf Jahre gedauert
hat, im oben genannten Zeitraum gemäß § 74 Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz (I-VBG) gekündigt wurde.
Landeshauptstadt Innsbruck. Maria-Theresien-Straße 18. 6020 Innsbruck. DVR: 0059331 . www.innsbruck.gv.at
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