Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.299
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Durchführung von Erhebungen für städtische Dienststellen +)
Briefzustellung für städtische Dienststellen +)
Sperrdienste für städtische Dienststellen +)
Durchführung von Ordnerdiensten für die Stadt Innsbruck +)
Unterstützung der Gemeindeeinsatzleitung in allen Belangen +)
Durchführung von Verkehrsmaßnahmen im Rahmen von Veranstaltungen
Durchführung von Sofortmaßnahmen im Falle von Schadensereignissen
und Unfällen
Durchführung von Transporten für die Kinder- und Jugendhilfe +)
Social Media Monitoring +)
*) Polizei hat keine Mitwirkungspflicht
+) keine Zuständigkeit der Polizei
Frage 2:
Welche Befugnisse haben die MitarbeiterInnen der MÜG und auf welchen Gesetzen und Verordnungen beruhen diese?
Antwort:
Vorbeugemaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen (§ 38d
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck {IStR})
Maßnahmen, die für die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind (§ 38d IStR)
Kurzzeitige Anhaltung von Personen und Aufforderung zum Nachweis der
Identität (§ 38d IStR)
Sicherstellung von Sachen, mit welchen ungebührlicher Lärm erregt wird
(§ 3 Tiroler Landes-Polizeigesetz {T-LP})
Personen eines Ortes verweisen, sofern diese ungebührlichen Lärm erzeugen (§ 3 T-LP)
Abschleppung von Fahrzeugen (§ 89a Straßenverkehrsordnung {StVO})
Anlegen von Radklammern (§ 100 {StVO})
Regelung des fließenden Verkehrs (§ 44b {StVO})
Erlassung von Organstrafverfügungen bei Übertretungen nach der StVO
(nur ruhender Verkehr), den ortspolizeilichen Verordnungen und Verordnungen nach dem Landes-Polizeigesetz sowie nach dem Tiroler Parkabgabegesetz
Frage 3:
Komplette Ausrüstung und Ausstattung (inklusive Fahrzeuge) der MÜG-MitarbeiterInnen?
Antwort:
Fahrzeuge:
3 Streifenfahrzeuge Skoda Octavia Kombi
1 Streifenfahrzeug VW T5
Seite 2 von 5