Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.343
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Antwort:
Im Beschaffungsvertrag wurde eine Verfügbarkeit der Bahnen vereinbart.
Sollte diese aufgrund von Reparaturen nicht eingehalten werden können,
steht der IVB eine Pönalezahlung durch den Fahrzeughersteller zu. Reparaturen und Nachbesserungen sind jedenfalls durch den Fahrzeughersteller
ohne Mehrkosten zu erbringen.
Frage 9:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
entfällt
Frage 10:
Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort:
Die Höhe der Pönalezahlung ist abhängig von der Höhe der Unterschreitung
der vereinbarten Verfügbarkeit.
Frage 11:
Wenn ja, wie wird diese "Gutschrift" weiter investiert?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 12.
Frage 12:
Wenn ja, wird dieses Geld für Schäden, die im Rahmen der neuen Straßenbahnführung den AnrainerInnen entstanden sind, verwendet?
Antwort:
Gutschriften aus Pönalezahlungen werden dem jeweiligen Projekt gutgeschrieben, wodurch sich die Gesamtkosten des Projekts für die IVB bzw. die
FinanzgeberInnen verringern.
Frage 13:
Wenn ja, wird dieses Geld für Maßnahmen verwendet, um Verbesserungen in der
Gleisführung herzustellen, dort wo die entsprechenden Erschütterungsdämmvorkehrungen nicht erfolgt sind?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 12.
Frage 14:
Werden durch den Produzenten (Bombardier) auch alle zusätzlichen Ausgaben,
wie z. B. für Expertisen, Fehlerquellensuche, Belastungsnachmessungen usw. abgedeckt?
Antwort:
Bombardier hat alleinig für die oben angeführten Aufwendungen aufzukommen.
Frage 15:
Werden weitere "Bombardier-Fahrzeuggarnituren" der neuen Generation angeschafft bzw. geliefert?
Antwort:
Das ist derzeit nicht vorgesehen.
Frage 16:
Wenn ja, auf welchen Strecken werden diese eingesetzt?
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