Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.345

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abgestimmt werden, sondern auf den vorwiegenden Bauzustand im Straßenzug.
Frage 23:

Wenn ja, haben die LiegenschaftseigentümerInnen hierzu Pläne vorgezeigt?

Antwort:

entfällt

Frage 24:

Wenn ja, gibt es von den LiegenschaftseigentümerInnen unterfertigte Protokolle
zur objektiven Bestandsaufnahme?

Antwort:

entfällt

Frage 25:

Liegen Ihnen aktuelle Pläne zu allen Gebäuden, die entlang der neuen Gleisführung liegen, vor?

Antwort:

Nein. Die Raumaufteilung im Gebäude laut Plan ist für die Beurteilung der
Bausubstanz nicht relevant. Für die Beurteilung ist die statische Konstruktion des Gebäudes und dessen Schwingungsverhalten wichtig. Deshalb
wird u. a. die Art der Decken (Holztramdecke oder Betondecke) und der Außenwände (Stahlbeton, Ziegel, Steinmauerwerk etc.) begutachtet.

In der Beantwortung meiner Anfrage vom 10.10.2019 geben Sie an, dass die Dämmbauweisen
der Schwingungen des Gleiskörperschalls auf die Gebäude im jeweiligen Bereich abgestimmt
sind – z. B. Entfernung der Gebäude zur Gleistrasse/kritischer Bereich < 10 Meter, Frequenz der
Straßenbahnlinie, Gebäudebauweise, Gebäudealter und Deckenkonstruktion (Beantwortung
Frage 19).
Frage 26:

Entlang der Streckenführung Straßenbahn-Linie 2 (höchste Fahrtaktung) und Linie 5 können, basierend auf obigen Angaben aus der Anfragebeantwortung, entsprechende Dämmmaßnahmen beobachtet werden, da die beschriebenen Fugen
sichtbar sind. Warum, unter welchen technischen Voraussetzungen, wurden insbesondere im Teilstück Langstraße aufwendige Dämmmaßnahmen in den Gleiskörper auf beiden Fahrtrichtungen bis Höhe Hausnummer 12 umgesetzt und investiert?
a) Warum, unter welchen technischen Voraussetzungen, wurden in der gesamten Defreggerstraße die unter Frage 19/Anfragebeantwortung vom 10.10.2019
beschriebenen aufwendigen Dämmmaßnahmen in den Gleiskörper auf beiden
Fahrtrichtungen umgesetzt und investiert?
b) Warum, unter welchen technischen Voraussetzungen, wurden in der gesamten Ing.-Etzel-Straße die unter Frage 19/Anfragebeantwortung vom
10.10.2019 beschriebenen aufwendigen Dämmmaßnahmen in den Gleiskörper auf beiden Fahrtrichtungen umgesetzt und investiert?
c) Warum, unter welchen technischen Voraussetzungen, wurden in der Pembaurstraße die unter Frage 19/Anfragebeantwortung vom 10.10.2019 beschriebenen aufwendigen Dämmmaßnahmen ausschließlich zwischen Hausnummern 21 bis 35 und nur einseitig auf der östlichen Gleisführung umgesetzt
und investiert?
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